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Praxisbeispiele:<br />

• Bergamo (Italien): Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten erstattet der Verkehrsunternehmen<br />

zwei Tickets in der gleichen Preisstufe der Fahrt. Falls die Benutzung eines<br />

Taxis erforderlich ist, werden fünf Tickets erstattet.<br />

• Euskirchen (Deutschland): Der Stadtverkehr Euskirchen gewährt eine Pünktlichkeitsgarantie.<br />

Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten erstattet das Verkehrsunternehmen<br />

die Kosten für eine Taxifahrt. Diese Reisegarantie findet im gesamten Großraum Köln<br />

Anwendung. In anderen Regionen Deutschlands werden auch Schäden an der Kleidung<br />

bzw. die notwendigen Reinigungskosten bei Verschmutzung ersetzt.<br />

• Gävle (Schweden): Die Kostenrückerstattung oder die Kompensation mit einer Wertkarte<br />

(bis zum Wert des entsprechenden Taxitarifs) erfolgt bei Eintreten einer der folgenden<br />

Servicemängel: (a) Verspätungen von mehr als 20 Minuten, (b) Erteilung von<br />

unzutreffenden Informationen, (c) Mängel im Kundenservice, (d) Mängel bei der Sauberkeit<br />

der Busse. Der Anwendungsfall stellt eine gut vermarktete Reisegarantie dar.<br />

• Ljubljana (Slowenien): Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten, die durch das<br />

Verkehrsunternehmen verursacht werden, erhält der Fahrgast ein Ticket erstattet. Diese<br />

Reisegarantie ist in Slowenien auf nationaler Ebene gesetzlich vorgeschrieben. Da die<br />

Taktfrequenz der Busse jedoch sehr hoch ist (drei bis sechs Minuten), kommen Verspätungen<br />

von mehr als 15 Minuten nur sehr selten vor.<br />

• Luleå (Schweden): Der Betreiber des städtischen Nahverkehrs in Luleå „LLT“ hat eine<br />

Reisegarantie, die auf den folgenden vier Versprechen aufbaut: 1) Sie können auf die<br />

Fahrpläne vertrauen. 2) Sie bekommen alle notwendigen Informationen. 3) Bei Verspätungen<br />

von mehr als 20 Minuten steht Ihnen ein Recht auf Entschädigung bzw. Kostenerstattung<br />

zu, z. B. für eine Taxifahrt. 4) Die Kunden, die sich an LLT wenden, werden<br />

stets freundlich behandelt. Diese Reisegarantie gilt allerdings nicht bei extremen Wetterbedingungen<br />

oder bei Streiks.<br />

Literaturhinweise und weiterführende Informationen:<br />

Europäische Kommission - Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr<br />

KOM(2008) 817, Dezember 2008<br />

UITP (2006) Passenger Charter. A charter for a customer-focused operator. Oktober 2006.<br />

Download: http://www.uitp.org/mos/brochures/37-en.pdf<br />

Verwandte Leitlinien:<br />

4.2 Leistungsüberprüfung<br />

5.2 Kundenfeedback<br />

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