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Praxisbeispiele:<br />
• Bergamo (Italien): Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten erstattet der Verkehrsunternehmen<br />
zwei Tickets in der gleichen Preisstufe der Fahrt. Falls die Benutzung eines<br />
Taxis erforderlich ist, werden fünf Tickets erstattet.<br />
• Euskirchen (Deutschland): Der Stadtverkehr Euskirchen gewährt eine Pünktlichkeitsgarantie.<br />
Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten erstattet das Verkehrsunternehmen<br />
die Kosten für eine Taxifahrt. Diese Reisegarantie findet im gesamten Großraum Köln<br />
Anwendung. In anderen Regionen Deutschlands werden auch Schäden an der Kleidung<br />
bzw. die notwendigen Reinigungskosten bei Verschmutzung ersetzt.<br />
• Gävle (Schweden): Die Kostenrückerstattung oder die Kompensation mit einer Wertkarte<br />
(bis zum Wert des entsprechenden Taxitarifs) erfolgt bei Eintreten einer der folgenden<br />
Servicemängel: (a) Verspätungen von mehr als 20 Minuten, (b) Erteilung von<br />
unzutreffenden Informationen, (c) Mängel im Kundenservice, (d) Mängel bei der Sauberkeit<br />
der Busse. Der Anwendungsfall stellt eine gut vermarktete Reisegarantie dar.<br />
• Ljubljana (Slowenien): Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten, die durch das<br />
Verkehrsunternehmen verursacht werden, erhält der Fahrgast ein Ticket erstattet. Diese<br />
Reisegarantie ist in Slowenien auf nationaler Ebene gesetzlich vorgeschrieben. Da die<br />
Taktfrequenz der Busse jedoch sehr hoch ist (drei bis sechs Minuten), kommen Verspätungen<br />
von mehr als 15 Minuten nur sehr selten vor.<br />
• Luleå (Schweden): Der Betreiber des städtischen Nahverkehrs in Luleå „LLT“ hat eine<br />
Reisegarantie, die auf den folgenden vier Versprechen aufbaut: 1) Sie können auf die<br />
Fahrpläne vertrauen. 2) Sie bekommen alle notwendigen Informationen. 3) Bei Verspätungen<br />
von mehr als 20 Minuten steht Ihnen ein Recht auf Entschädigung bzw. Kostenerstattung<br />
zu, z. B. für eine Taxifahrt. 4) Die Kunden, die sich an LLT wenden, werden<br />
stets freundlich behandelt. Diese Reisegarantie gilt allerdings nicht bei extremen Wetterbedingungen<br />
oder bei Streiks.<br />
Literaturhinweise und weiterführende Informationen:<br />
Europäische Kommission - Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr<br />
KOM(2008) 817, Dezember 2008<br />
UITP (2006) Passenger Charter. A charter for a customer-focused operator. Oktober 2006.<br />
Download: http://www.uitp.org/mos/brochures/37-en.pdf<br />
Verwandte Leitlinien:<br />
4.2 Leistungsüberprüfung<br />
5.2 Kundenfeedback<br />
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