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Reisegarantien sind als Marketinginstrument anzusehen. Damit wird die Serviceorientierung<br />

des Verkehrsunternehmens hervorgehoben, wobei die finanziellen Auswirkungen – zumindest<br />

für ein Stadtbussystem – grundsätzlich überschaubar bleiben. Aus diesem Grund ist<br />

die Reisegarantie im Rahmen von Marketingkampagnen publik zu machen, damit sie möglichst<br />

allen Nutzern bekannt ist. In Schweden gewähren alle ÖPNV-Behörden auf freiwilliger<br />

Basis Reisegarantien mit Entschädigungsrechten zugunsten der Fahrgäste an.<br />

In ihrem jüngsten Vorschlag für eine Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr<br />

KOM(2008)817 (Brüssel, 04.12.2008) schlägt die Kommission die folgenden<br />

Regelungen im Falle der Annullierung von Fahrten sowie bei Verzögerungen von mehr als<br />

zwei Stunden (bei Fahrten mit einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden) vor. Auch<br />

wenn Verspätungen in dieser Größenordnung für den städtischen Nahverkehr nicht relevant<br />

sind, sollten die Grundsätze jedoch analog angewendet werden:<br />

1. Alternative Verkehrsdienste zu angemessenen Bedingungen oder, falls dies praktisch<br />

nicht möglich ist, Informationen über angemessene alternative Verkehrsdienste anderer<br />

Verkehrsunternehmen;<br />

2. Erstattung des Fahrpreises, falls sie die […] alternativen Verkehrsdienste nicht akzeptieren;<br />

3. Entschädigung in Höhe von 100 % des Fahrpreises, falls das Busunternehmen keine alternativen<br />

Verkehrsdienste oder Informationen […] anbietet. Die Zahlung der Entschädigung<br />

muss innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung<br />

erfolgen.<br />

Das Einräumen von normierten Entschädigungsansprüchen wird häufig kontrovers diskutiert.<br />

Es sprechen jedoch zahlreiche Gründe für die Implementierung von entsprechenden Reisegarantien.<br />

Zum einen können sie als Marketinginstrument eingesetzt werden und zum anderen<br />

verbessern sie den Service gegenüber dem Kunden.<br />

Kritische Punkte:<br />

Reisegarantien können für Verkehrsunternehmen eine Doppelbestrafung für ein und dasselbe<br />

Qualitätsdefizit darstellen: (1) Entschädigung des Kunden, (2) Berücksichtigung im<br />

Rahmen eines Bonus-Malus-Systems. Dies sollte in angemessener Weise berücksichtigt werden.<br />

Es sollte anerkannt werden, dass Servicegarantien auf die Verkehrsmittel unterschiedliche<br />

finanzielle Auswirkungen haben können. Bei Busverkehren mit einer hohen Taktfrequenz<br />

kommt es kaum zu Verspätungen, und wenn dann nur von wenigen Minuten (Taktfrequenz<br />

liegt unterhalb der Garantieschwelle). Bei regionalen Bahn- oder Busverkehren mit einer entsprechend<br />

geringeren Taktfrequenz können aufgrund von Verspätungen schon eher Entschädigungsfälle<br />

auftreten (Taktfrequenz liegt über der Garantieschwelle).<br />

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