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ÖPNV nicht oder nur selten nutzen oder nur wenig über den ÖPNV und dessen Leistungen<br />
wissen. Linienspezifische Werbung kann sich unter Umständen negativ auf die Einsatzflexibilität<br />
auswirken, da die Busse nicht auf anderen Linien fahren können. In Großbritannien hat<br />
sich jedoch gezeigt, dass die Vorteile die Nachteile bei weitem überwiegen.<br />
In einigen kleinen Städten im Großbritannien wurde die Buswerbung dazu eingesetzt, neue<br />
Liniennetze und/oder Strecken zu promoten. Gelegentlich werden auch Informationen zur<br />
Taktfrequenz vermittelt. In einigen Fällen haben die Busse einer Linie eine einheitliche Farbe,<br />
um so die Identität der jeweiligen Routen hervorzuheben.<br />
Kritische Punkte:<br />
Das Anbringen von Werbefolien auf Fensterscheiben wird unter Verkehrsunternehmen und<br />
Fahrgästen kontrovers diskutiert. Größter Nachteil dieser Werbeform ist die Sichteinschränkung<br />
für die Fahrgäste. Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob solche Werbung anbieten sollte.<br />
In jedem Fall sollte sie in das Gesamtkonzept der Corporate Design-Strategie passen, ohne<br />
das ÖPNV-Image zu beschädigen.<br />
Praxisbeispiele:<br />
• Bregenz (Österreich): Zugunsten des Corporate Designs wurde in Bregenz auf die Anbringung<br />
von Werbung an Fahrzeugen völlig verzichtet (Abbildung 3-1).<br />
Abbildung 3-1: Fahrzeug im Corporate Design ohne Werbung in Bregenz (Österreich)<br />
• Brighton & Hove (Großbritannien): In Brighton & Hove werden die „Werbeflächen“<br />
auf den Bussen besonders kreativ genutzt. Im Rahmen der „I‘m on the bus“-Kampagne<br />
wurden an den Seiten der Busse großformatige Fotos von Personen angebracht. Diese<br />
Personen haben alle einen besonderen Bezug zu Brighton & Hove (Lokalprominenz,<br />
Bürger der Stadt, ÖPNV-Mitarbeiter) und werben mit einem markigen Spruch für den<br />
ÖPNV. Auch die Heckflächen der Busse werden für Eigenwerbung benutzt (Abbildung<br />
3-2). Das Busunternehmen hat sich bewusst dazu entschieden, grundsätzlich keine<br />
Werbung für Dritte zu machen. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn gleichzeitig<br />
damit geworben wird, dass das beworbene Ziel mit ÖPNV-Bussen zu erreichen<br />
ist (z. B. Brighton Marina). Damit dienen die „Werbeflächen“ in erster Linie zur Eigenwerbung<br />
und Imagepflege des ÖPNV.<br />
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