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Abbildung 2-6: Busstraße mit Fahrbahnmarkierung (Utrecht, Niederlande)<br />

In manchen Städten dürfen auch Taxis und Fahrräder die Busspuren benutzen. Ob eine<br />

solche Mehrfachnutzung sinnvoll ist, lässt sich nur im konkreten Einzelfall entscheiden.<br />

Ein recht neue Entwicklung stellen temporäre Busspuren dar. Je nach Verkehrslage dürfen<br />

bestimmte Fahrstreifen nur von Bussen benutzt werden. Die Sperrung für die übrigen Verkehrsteilnehmer<br />

wird über ein elektronisches Anzeigesystem angekündigt. Der große Vorteil<br />

dieses Systems liegt darin, dass kein zusätzlicher Straßenraum benötigt wird. Aufgrund der<br />

Flexibilität dieses Systems können jedoch Schwierigkeiten beim Verständnis und bei der Akzeptanz<br />

auftreten.<br />

Exklusive Busdurchfahrten ermöglichen den Bussen den exklusiven Zugang zu bestimmten<br />

Bereichen. Diese Durchfahrten bevorzugen zwar die Busse gegenüber dem motorisierten Individualverkehr,<br />

sie dienen jedoch in erster Linie dazu, den Zugang von Pkws zu unterbinden.<br />

Exklusive Busverbindungsstrecken (spezielle Straßen, die der Benutzung durch Busse vorbehalten<br />

sind) werden aus denselben Gründen eingerichtet. Einige dieser Verbindungsstrecken<br />

können auch von Taxis benutzt werden.<br />

Um den Zugang zu den Busspuren, Busstraßen, Busdurchfahrten und Busverbindungsstrecken<br />

für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu beschränken, sind bestimmte Beschränkungsmaßnahmen<br />

erforderlich. Im Folgenden sind einige Beispiele für solche Zugangsbeschränkungen<br />

beschrieben:<br />

• Beschilderung: Mit den üblichen Verkehrsschildern wird der Zugang entsprechend beschränkt<br />

• Busschranken: Barrieren in unterschiedlichen Ausführungen, die nur ÖPNV-Busse passieren<br />

lassen<br />

• Versenkbare Poller: In der Straße eingelassene Poller, die nur für solche Fahrzeuge herabgelassen<br />

werden, die von einem speziellen Erkennungssystem erfasst werden (Abbildung<br />

2-7).<br />

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