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Verbrauchssteuer: Im ÖPNV wird häufig auf Verbrauchssteuern zurückgegriffen, wenn die<br />

Einnahmen aus der landesweiten Finanzierung zurückgehen. Diese Finanzierungsmethode ist<br />

in den USA allgemein üblich. Dort haben zahlreiche Bezirke bzw. Bundesstaaten mit der Zustimmung<br />

der Wähler solche Systeme eingeführt. Es gibt im Wesentlichen zwei Verbrauchssteuerarten:<br />

die örtliche Umsatzsteuer und die Glücksspielsteuer.<br />

Querfinanzierung: Die Querfinanzierung ist ein Instrument zur Finanzierung des ÖPNV<br />

innerhalb der Kommune. Im Wesentlichen gibt es zwei Methoden der Querfinanzierung. Bei<br />

der ersten Methode werden Abgaben auf Versorgungsdienstleistungen (Telefon, Wasser, Kanalisation<br />

usw.) erhoben und an die Kommune transferiert, die diese Mittel wiederum in den<br />

ÖPNV investiert. Bei der zweiten Methode werden die Verluste von Betriebszweigen (z. B.<br />

ÖPNV) eines Unternehmens im Eigentum der Kommune durch Gewinne anderer Betriebszweige<br />

(z. B. Versorgung mit Wasser, Gas und Strom) des gleichen Unternehmens ausgeglichen.<br />

Durch die Aufrechnung der Gewinne und Verluste vermindert sich zugleich die Bemessungsgrundlage<br />

für die Körperschaftsteuer. Es ist jedoch abzusehen, dass diese Art der Finanzierung<br />

im Rahmen der fortschreitenden Liberalisierung innerhalb der EU nicht mehr lange<br />

möglich sein wird. Querfinanzierungssysteme sind unter anderem in Deutschland, Italien<br />

(Mailand), Österreich und in Luxemburg verbreitet.<br />

Straßenbenutzungsgebühren: Auch Straßenbenutzungsgebühren können zur Finanzierung<br />

des ÖPNV verwendet werden. In einigen norwegischen Städten wird eine Citymaut erhoben,<br />

das bedeutet, dass alle Fahrzeuge (mit Ausnahme des ÖPNV) für die Benutzung der innerstädtischen<br />

Straßen eine Gebühr entrichten müssen. Die dadurch erzielten Einnahmen dienen<br />

der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV. Ursprünglich wurden diese Systeme<br />

zur Generierung von Einnahmen implementiert. In letzter Zeit stehen jedoch vermehrt<br />

andere Zwecke im Vordergrund, insbesondere die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in<br />

den Innenstädten (Beispiele: London und Stockholm).<br />

Grundstücksbezogene Steuern: Hintergrund der grundstücksbezogenen Steuern ist der folgende<br />

Ansatz: Grundstücke, die über eine gute Anbindung an den ÖPNV verfügen, haben auf<br />

dem Immobilienmarkt einen höheren Wert. Als Gegenleistung für diesen Vorteil wird von<br />

den Eigentümern solcher Grundstücke eine entsprechende Steuer erhoben. Von diesen Einnahmen<br />

kann ein Teil zur Finanzierung des ÖPNV-Angebots eingesetzt werden. Außerhalb<br />

Nordamerikas gibt es nur wenige Beispiele: Barcelona (Spanien) ist eine der wenigen Städte<br />

in Europa, die grundstücksbezogene Steuern zur Finanzierung des ÖPNV erhebt.<br />

Erschließungsabgaben: In einigen Städten werden Erschließungsabgaben nicht nur für die<br />

Erschließung der Grundstücke mit Strom, Wasser und Abwasser, sondern auch für die Anbindung<br />

an das ÖPNV-System erhoben. Dabei kann es sich um einmalige oder periodische Abgaben<br />

handeln. Erschließungsabgaben zugunsten des ÖPNV werden zum Beispiel in Hamburg<br />

(Deutschland) und in Kopenhagen (Dänemark) erhoben. Eine Abwandlung dieser Form<br />

der Abgabe wird in Großbritannien praktiziert. Dort wird die Erteilung von Bau- und/oder<br />

Gewerbegenehmigungen von der Beitragszahlung zur Finanzierung des ÖPNV abhängig gemacht.<br />

In der Regel wird die Beitragspflicht auf eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenzt.<br />

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