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Verbrauchssteuer: Im ÖPNV wird häufig auf Verbrauchssteuern zurückgegriffen, wenn die<br />
Einnahmen aus der landesweiten Finanzierung zurückgehen. Diese Finanzierungsmethode ist<br />
in den USA allgemein üblich. Dort haben zahlreiche Bezirke bzw. Bundesstaaten mit der Zustimmung<br />
der Wähler solche Systeme eingeführt. Es gibt im Wesentlichen zwei Verbrauchssteuerarten:<br />
die örtliche Umsatzsteuer und die Glücksspielsteuer.<br />
Querfinanzierung: Die Querfinanzierung ist ein Instrument zur Finanzierung des ÖPNV<br />
innerhalb der Kommune. Im Wesentlichen gibt es zwei Methoden der Querfinanzierung. Bei<br />
der ersten Methode werden Abgaben auf Versorgungsdienstleistungen (Telefon, Wasser, Kanalisation<br />
usw.) erhoben und an die Kommune transferiert, die diese Mittel wiederum in den<br />
ÖPNV investiert. Bei der zweiten Methode werden die Verluste von Betriebszweigen (z. B.<br />
ÖPNV) eines Unternehmens im Eigentum der Kommune durch Gewinne anderer Betriebszweige<br />
(z. B. Versorgung mit Wasser, Gas und Strom) des gleichen Unternehmens ausgeglichen.<br />
Durch die Aufrechnung der Gewinne und Verluste vermindert sich zugleich die Bemessungsgrundlage<br />
für die Körperschaftsteuer. Es ist jedoch abzusehen, dass diese Art der Finanzierung<br />
im Rahmen der fortschreitenden Liberalisierung innerhalb der EU nicht mehr lange<br />
möglich sein wird. Querfinanzierungssysteme sind unter anderem in Deutschland, Italien<br />
(Mailand), Österreich und in Luxemburg verbreitet.<br />
Straßenbenutzungsgebühren: Auch Straßenbenutzungsgebühren können zur Finanzierung<br />
des ÖPNV verwendet werden. In einigen norwegischen Städten wird eine Citymaut erhoben,<br />
das bedeutet, dass alle Fahrzeuge (mit Ausnahme des ÖPNV) für die Benutzung der innerstädtischen<br />
Straßen eine Gebühr entrichten müssen. Die dadurch erzielten Einnahmen dienen<br />
der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV. Ursprünglich wurden diese Systeme<br />
zur Generierung von Einnahmen implementiert. In letzter Zeit stehen jedoch vermehrt<br />
andere Zwecke im Vordergrund, insbesondere die Reduzierung des Verkehrsaufkommens in<br />
den Innenstädten (Beispiele: London und Stockholm).<br />
Grundstücksbezogene Steuern: Hintergrund der grundstücksbezogenen Steuern ist der folgende<br />
Ansatz: Grundstücke, die über eine gute Anbindung an den ÖPNV verfügen, haben auf<br />
dem Immobilienmarkt einen höheren Wert. Als Gegenleistung für diesen Vorteil wird von<br />
den Eigentümern solcher Grundstücke eine entsprechende Steuer erhoben. Von diesen Einnahmen<br />
kann ein Teil zur Finanzierung des ÖPNV-Angebots eingesetzt werden. Außerhalb<br />
Nordamerikas gibt es nur wenige Beispiele: Barcelona (Spanien) ist eine der wenigen Städte<br />
in Europa, die grundstücksbezogene Steuern zur Finanzierung des ÖPNV erhebt.<br />
Erschließungsabgaben: In einigen Städten werden Erschließungsabgaben nicht nur für die<br />
Erschließung der Grundstücke mit Strom, Wasser und Abwasser, sondern auch für die Anbindung<br />
an das ÖPNV-System erhoben. Dabei kann es sich um einmalige oder periodische Abgaben<br />
handeln. Erschließungsabgaben zugunsten des ÖPNV werden zum Beispiel in Hamburg<br />
(Deutschland) und in Kopenhagen (Dänemark) erhoben. Eine Abwandlung dieser Form<br />
der Abgabe wird in Großbritannien praktiziert. Dort wird die Erteilung von Bau- und/oder<br />
Gewerbegenehmigungen von der Beitragszahlung zur Finanzierung des ÖPNV abhängig gemacht.<br />
In der Regel wird die Beitragspflicht auf eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenzt.<br />
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