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Hintergrundinformationen: Merkmale der verschiedenen Vertragsarten<br />
Bereich Betriebsdurchführungsverträge<br />
Vergütung Behörde zahlt dem Verkehrsunternehmen<br />
für dessen<br />
Know-how und die<br />
technische Leistung eine<br />
Vergütung, normalerweise<br />
bestehend aus fixer und<br />
variabler Komponente<br />
Erlösverantwortung<br />
Einnahmen stehen der Behörde<br />
oder dem Verkehrsunternehmen<br />
zu<br />
Anreizsystem Finanzielle Anreize können<br />
von der Produktivität<br />
und/oder der Qualität abhängig<br />
gemacht werden<br />
Ergänzende<br />
Dienstleistungen<br />
Einnahmen werden vom<br />
Unternehmen im Auftrag<br />
der Behörde erhoben<br />
Kontrolle Behörde kontrolliert das<br />
Verkehrsunternehmen bezüglich<br />
Politik und Budget<br />
Festlegung der<br />
Dienstleistungen<br />
Bruttoverträge Nettoverträge<br />
Vergütung in Abhängigkeit<br />
von der durchgeführten Betriebsleistung,<br />
Indexverfahren<br />
zur Berücksichtigung von<br />
Kostenveränderungen (Kraftstoff,<br />
Gehälter, Beschaffungskosten<br />
usw.)<br />
Verkehrsunternehmen erhebt<br />
die Einnahmen im Auftrag<br />
der Behörde<br />
Finanzielle Anreize für die<br />
Erreichung bestimmter Qualitätsziele<br />
sollen das Unternehmen<br />
dazu bewegen, nicht<br />
nur wirtschaftliche Aspekte<br />
zu berücksichtigen, sondern<br />
auch Kundenzufriedenheit<br />
Verkehrsunternehmen behält Einnahmen<br />
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Vergütung des Verkehrsunternehmens<br />
wird durch Ticketeinnahmen<br />
aus dem<br />
Ticketverkauf abgedeckt,<br />
außerdem zahlt die Behörde<br />
eine fixe Summe<br />
Einnahmen stehen dem Verkehrsunternehmen<br />
zu<br />
Finanzielle Anreize werden<br />
in Abhängigkeit von der<br />
Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen<br />
oder von<br />
den im Rahmen von Kundenbefragungen<br />
erzielten<br />
Ergebnissen gezahlt<br />
Behörde kontrolliert Leistungserbringung des Verkehrsunternehmens<br />
über qualitative und quantitative Bewertungen<br />
Wird von der Verkehrsbehörde festgelegt Häufig gemeinsame Festlegung,<br />
mit maßgeblichem<br />
Einfluss des Unternehmens<br />
Qualität Behörde: Strategische Aufgabe zur Festlegung der Dienstleistungsqualität<br />
Verkehrsunternehmen: Qualitätsmanagement und betriebliche Umsetzung<br />
Tarife und Preise<br />
Information und<br />
Werbung<br />
Beschäftigungsbedingungen<br />
des Personal<br />
Verkehrsbehörde ist zuständig Leitlinie wird von der Behörde<br />
festgelegt, oft gewisse<br />
Autonomie für Verkehrsunternehmen,<br />
z. B. Sonderangebote,<br />
Festlegung von Tarifzonen<br />
Normalerweise gemeinsame Zuständigkeit<br />
Diese Fragen werden üblicherweise gemeinsam vereinbart, die Zuständigkeit für diesen Bereich<br />
kann aber auch vollständig auf das Verkehrsunternehmen übertragen werden