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Hintergrundinformationen: Merkmale der verschiedenen Vertragsarten<br />

Bereich Betriebsdurchführungsverträge<br />

Vergütung Behörde zahlt dem Verkehrsunternehmen<br />

für dessen<br />

Know-how und die<br />

technische Leistung eine<br />

Vergütung, normalerweise<br />

bestehend aus fixer und<br />

variabler Komponente<br />

Erlösverantwortung<br />

Einnahmen stehen der Behörde<br />

oder dem Verkehrsunternehmen<br />

zu<br />

Anreizsystem Finanzielle Anreize können<br />

von der Produktivität<br />

und/oder der Qualität abhängig<br />

gemacht werden<br />

Ergänzende<br />

Dienstleistungen<br />

Einnahmen werden vom<br />

Unternehmen im Auftrag<br />

der Behörde erhoben<br />

Kontrolle Behörde kontrolliert das<br />

Verkehrsunternehmen bezüglich<br />

Politik und Budget<br />

Festlegung der<br />

Dienstleistungen<br />

Bruttoverträge Nettoverträge<br />

Vergütung in Abhängigkeit<br />

von der durchgeführten Betriebsleistung,<br />

Indexverfahren<br />

zur Berücksichtigung von<br />

Kostenveränderungen (Kraftstoff,<br />

Gehälter, Beschaffungskosten<br />

usw.)<br />

Verkehrsunternehmen erhebt<br />

die Einnahmen im Auftrag<br />

der Behörde<br />

Finanzielle Anreize für die<br />

Erreichung bestimmter Qualitätsziele<br />

sollen das Unternehmen<br />

dazu bewegen, nicht<br />

nur wirtschaftliche Aspekte<br />

zu berücksichtigen, sondern<br />

auch Kundenzufriedenheit<br />

Verkehrsunternehmen behält Einnahmen<br />

Seite 138 von 249<br />

Vergütung des Verkehrsunternehmens<br />

wird durch Ticketeinnahmen<br />

aus dem<br />

Ticketverkauf abgedeckt,<br />

außerdem zahlt die Behörde<br />

eine fixe Summe<br />

Einnahmen stehen dem Verkehrsunternehmen<br />

zu<br />

Finanzielle Anreize werden<br />

in Abhängigkeit von der<br />

Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen<br />

oder von<br />

den im Rahmen von Kundenbefragungen<br />

erzielten<br />

Ergebnissen gezahlt<br />

Behörde kontrolliert Leistungserbringung des Verkehrsunternehmens<br />

über qualitative und quantitative Bewertungen<br />

Wird von der Verkehrsbehörde festgelegt Häufig gemeinsame Festlegung,<br />

mit maßgeblichem<br />

Einfluss des Unternehmens<br />

Qualität Behörde: Strategische Aufgabe zur Festlegung der Dienstleistungsqualität<br />

Verkehrsunternehmen: Qualitätsmanagement und betriebliche Umsetzung<br />

Tarife und Preise<br />

Information und<br />

Werbung<br />

Beschäftigungsbedingungen<br />

des Personal<br />

Verkehrsbehörde ist zuständig Leitlinie wird von der Behörde<br />

festgelegt, oft gewisse<br />

Autonomie für Verkehrsunternehmen,<br />

z. B. Sonderangebote,<br />

Festlegung von Tarifzonen<br />

Normalerweise gemeinsame Zuständigkeit<br />

Diese Fragen werden üblicherweise gemeinsam vereinbart, die Zuständigkeit für diesen Bereich<br />

kann aber auch vollständig auf das Verkehrsunternehmen übertragen werden

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