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3.3. Öffentliche Ausschreibung von Dienstleistungen<br />
In den Verkehrsverträgen sind Regelungen über die Finanzierung und die Leistungserbringung<br />
aufzunehmen. Zumindest ein Teil der Vergütung sollte im Rahmen von finanziellen<br />
Anreizen geleistet werden. Das Ausschreibungsverfahren muss transparent<br />
sein. Ziele, Vertragsumfang, Eignungsanforderungen an die Bieter und Vertragslaufzeit<br />
müssen vor Beginn des Verfahrens feststehen.<br />
(1) Akteure<br />
X Entscheidungsträger<br />
X Öffentliche Verwaltung<br />
- Verkehrsunternehmen<br />
Erläuterung:<br />
(2) Planungsebene<br />
X Masterplan + pol. Entscheidung<br />
- Marktanalyse<br />
X Systemplanung<br />
- Systembetrieb<br />
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(3) Wirkungen<br />
- Grundversorgung<br />
- Qualitätsverbesserung<br />
X Organisatorische Verbesserung<br />
Die Regelungen über Art der Finanzierung und der Leistungserbringung sind vertraglich<br />
festzulegen. Im Hinblick auf die erbrachte Qualität ist der Vertrag das wichtigste Dokument<br />
zur Klarstellung von Zuständigkeiten, wobei alle Beteiligten ihre besonderen Erfahrungen<br />
und Kenntnisse auf ihrem Kompetenzgebiet einbringen können sollten. Die Kontrolle der<br />
erbrachten Dienstleistungsqualität durch die öffentliche Verwaltung ist erfolgsentscheidend.<br />
In dem Vertrag muss auch festgelegt werden, welche Konsequenzen im Falle der Nichterfüllung<br />
eintreten (Reduzierung der Boni und/oder Vertragsstrafen).<br />
Im Vertrag können verschiedene Kriterien festgelegt werden wie z. B. Qualität und Alter der<br />
Busse, Kundenzufriedenheit oder aber auch beabsichtigte Steigerungen der Fahrgastzahlen.<br />
Bei der Bewertung der Angebote besteht dann die Möglichkeit, jedes Kriterium nach festgelegten<br />
Grundsätzen zu gewichten, wozu sich die Anwendung eines Punktesystems anbietet.<br />
Ein zentraler Punkt von Verträgen ist die Laufzeit. Die Vertragsdauer sollte in erster Linie<br />
unter Berücksichtigung der zu tätigenden Investitionen festgelegt werden. Die Laufzeit hat<br />
unterschiedliche Auswirkungen auf die Beteiligten. Bei kürzeren Verträgen (z. B. ein Jahr)<br />
wird der Markt stimuliert und der Wettbewerb aufrecht erhalten, jeweils bis zur nächsten Auftragsvergabe.<br />
Als nachteilig erweisen sich jedoch die relativ hohen Transaktionskosten. Längere<br />
Vertragslaufzeiten (z. B. mehr als fünf Jahre) unterstützen die Entwicklungsfähigkeit des<br />
Angebots während der Vertragslaufzeit und das Investitionsrisiko des Verkehrsunternehmens<br />
wird reduziert. Sofern die öffentliche Hand die Investitionen tätigt und den Fuhrpark besitzt,<br />
können die Laufzeiten auch kürzer sein. In Europa haben sich im Busbereich sehr weitgehend<br />
Vertragslaufzeiten zwischen fünf und acht Jahren etabliert. Gegenwärtig geht der Trend hin<br />
zu längeren Verträgen. Die Europäische Verordnung 1370/2007 legt für öffentliche Dienstleistungsaufträge<br />
für Busverkehrsdienste eine maximale Laufzeit von zehn Jahren fest.<br />
Nach der rechtlichen Einordnung des Vertrages entscheidet sich, welche Regelung auf europäischer<br />
Ebene Anwendung findet, z. B. Verordnung 1370/2007, Richtlinie 2004/17/EG<br />
(Koordinierung der Zuschlagserteilung) und Leitlinie 2005/51/EG (öffentliche Aufträge).