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Die Höhe des Busbords spielt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine große<br />
Rolle. Busborde, die auf der gleichen Höhe wie der Fahrzeugboden liegen, vereinfachen<br />
das Ein- und Aussteigen und tragen dazu bei, die Haltezeiten zu reduzieren. Das Ein- und<br />
Aussteigen ganz ohne Spalt und ohne Stufen kann zum Beispiel durch ausfahrbare Rampen<br />
oder Einrichtungen zum präzisen Anfahren des Busses an den Haltebereich erzielt werden.<br />
Daneben gibt es noch viele andere Kriterien, die eine Bushaltestelle erfüllen muss, um erreichbar<br />
zu sein. In einigen Ländern (z. B. Schweden, Niederlande) ist die Bordhöhe gesetzlich<br />
vorschrieben. So beträgt die vorgeschriebene Bordhöhe in den Niederlanden 18 cm und<br />
in Schweden ist eine Mindesthöhe von 17 cm vorgesehen. Diese Werte können als Orientierungswerte<br />
betrachtet werden.<br />
Für Personen mit Sehbehinderung ist nicht nur die Höhe des Busbords, sondern vor allem<br />
auch die Beschaffenheit des Belags im Wartebereich von großer Bedeutung. Farbmarkierungen<br />
sollten über eine hohe Kontrastwirkung verfügen. Außerdem ist die Anbringung von<br />
taktilen Belägen mit Rippenprofil zu empfehlen.<br />
Der Höhenunterschied zwischen dem Busbord und dem Fahrzeugboden sollte so gering<br />
wie möglich sein, was insbesondere für Rollstuhlfahrer von Bedeutung ist. Dazu sollten Einrichtungen<br />
wie zum Beispiel der „Kasseler Randstein“ in Erwägung gezogen werden. Dabei<br />
handelt es sich um abgerundete Bordsteine, die es dem Busfahrer ermöglichen, sehr dicht an<br />
den Bordstein heranzufahren, ohne die Reifenflanken zu beschädigen. Auf diese Weise wird<br />
der Spalt zwischen Bordstein und Fahrzeugboden minimiert und die bestehenden Infrastruktureinrichtungen<br />
optimal genutzt.<br />
Um den ÖPNV für jedermann zugänglich zu machen, müssen sowohl die Haltestellen als<br />
auch die Busse selbst für jedermann zugänglich sein. Die Standorte für die Haltestellen sind<br />
so zu wählen, dass sie in der Nähe der zu versorgenden Ziele liegen. Die folgenden Aspekte<br />
der Haltestellenerreichbarkeit sollten berücksichtigt werden:<br />
• Einrichtungen mit mehreren Ebenen verschlechtern die Zugänglichkeit, nicht nur für ältere<br />
Menschen und Menschen mit Bewegungseinschränkung, sondern auch für solche<br />
Fahrgäste, die Koffer oder Einkaufstaschen transportieren.<br />
• Bei großem Fahrgastaufkommen beschränken Treppen und Rampen die Leistungsfähigkeit<br />
der Bushaltestelle.<br />
• Die Haltestellen sind so einzurichten, dass die Fahrgäste die wichtigsten verkehrserzeugenden<br />
Einrichtungen ohne die Querung von Hauptverkehrsstraßen erreichen.<br />
• Fahrgäste müssen zu eindeutig festgelegten Querungsmöglichkeiten geleitet werden. Es<br />
sollte es nicht dem Zufall überlassen bleiben, in welche Richtungen sich aussteigende<br />
Fahrgäste als Fußgänger bewegen.<br />
• Der Busfahrer muss eine angemessene Sicht auf Personen haben, die sich aus unterschiedlichen<br />
Richtungen dem Bus nähern.<br />
• Neben ausreichender Beschilderung sollten auch taktile Bodenbeläge für Sehbehinderte<br />
in Betracht gezogen werden.<br />
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