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Die Höhe des Busbords spielt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine große<br />

Rolle. Busborde, die auf der gleichen Höhe wie der Fahrzeugboden liegen, vereinfachen<br />

das Ein- und Aussteigen und tragen dazu bei, die Haltezeiten zu reduzieren. Das Ein- und<br />

Aussteigen ganz ohne Spalt und ohne Stufen kann zum Beispiel durch ausfahrbare Rampen<br />

oder Einrichtungen zum präzisen Anfahren des Busses an den Haltebereich erzielt werden.<br />

Daneben gibt es noch viele andere Kriterien, die eine Bushaltestelle erfüllen muss, um erreichbar<br />

zu sein. In einigen Ländern (z. B. Schweden, Niederlande) ist die Bordhöhe gesetzlich<br />

vorschrieben. So beträgt die vorgeschriebene Bordhöhe in den Niederlanden 18 cm und<br />

in Schweden ist eine Mindesthöhe von 17 cm vorgesehen. Diese Werte können als Orientierungswerte<br />

betrachtet werden.<br />

Für Personen mit Sehbehinderung ist nicht nur die Höhe des Busbords, sondern vor allem<br />

auch die Beschaffenheit des Belags im Wartebereich von großer Bedeutung. Farbmarkierungen<br />

sollten über eine hohe Kontrastwirkung verfügen. Außerdem ist die Anbringung von<br />

taktilen Belägen mit Rippenprofil zu empfehlen.<br />

Der Höhenunterschied zwischen dem Busbord und dem Fahrzeugboden sollte so gering<br />

wie möglich sein, was insbesondere für Rollstuhlfahrer von Bedeutung ist. Dazu sollten Einrichtungen<br />

wie zum Beispiel der „Kasseler Randstein“ in Erwägung gezogen werden. Dabei<br />

handelt es sich um abgerundete Bordsteine, die es dem Busfahrer ermöglichen, sehr dicht an<br />

den Bordstein heranzufahren, ohne die Reifenflanken zu beschädigen. Auf diese Weise wird<br />

der Spalt zwischen Bordstein und Fahrzeugboden minimiert und die bestehenden Infrastruktureinrichtungen<br />

optimal genutzt.<br />

Um den ÖPNV für jedermann zugänglich zu machen, müssen sowohl die Haltestellen als<br />

auch die Busse selbst für jedermann zugänglich sein. Die Standorte für die Haltestellen sind<br />

so zu wählen, dass sie in der Nähe der zu versorgenden Ziele liegen. Die folgenden Aspekte<br />

der Haltestellenerreichbarkeit sollten berücksichtigt werden:<br />

• Einrichtungen mit mehreren Ebenen verschlechtern die Zugänglichkeit, nicht nur für ältere<br />

Menschen und Menschen mit Bewegungseinschränkung, sondern auch für solche<br />

Fahrgäste, die Koffer oder Einkaufstaschen transportieren.<br />

• Bei großem Fahrgastaufkommen beschränken Treppen und Rampen die Leistungsfähigkeit<br />

der Bushaltestelle.<br />

• Die Haltestellen sind so einzurichten, dass die Fahrgäste die wichtigsten verkehrserzeugenden<br />

Einrichtungen ohne die Querung von Hauptverkehrsstraßen erreichen.<br />

• Fahrgäste müssen zu eindeutig festgelegten Querungsmöglichkeiten geleitet werden. Es<br />

sollte es nicht dem Zufall überlassen bleiben, in welche Richtungen sich aussteigende<br />

Fahrgäste als Fußgänger bewegen.<br />

• Der Busfahrer muss eine angemessene Sicht auf Personen haben, die sich aus unterschiedlichen<br />

Richtungen dem Bus nähern.<br />

• Neben ausreichender Beschilderung sollten auch taktile Bodenbeläge für Sehbehinderte<br />

in Betracht gezogen werden.<br />

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