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Hintergrundinformationen: Normierung und Zertifizierung<br />

Normierung und Zertifizierung sind Bestandteile des Qualitätssicherungsprozesses. Die Qualitätssicherung<br />

umfasst „alle geplanten und systematischen Aktivitäten, die in einem Qualitätssystem<br />

implementiert sind und die sich als erforderlich erwiesen haben, das angemessene<br />

Vertrauen zu vermitteln, dass ein Unternehmen die gegebenen Qualitätsanforderungen erfüllen<br />

wird.“ Die Norm definiert „systematische Aktivitäten“ und die Zertifizierung stellt sicher,<br />

dass der festgelegte Standard eingehalten wird.<br />

Die Internationale Organisation für Normung (International Organisation for Standardisation,<br />

ISO) definiert einen Standard als „dokumentiertes Übereinkommen, die technische Spezifikationen<br />

oder andere präzise Kriterien enthalten, die in konsistenter Weise als Regeln, Richtlinien<br />

oder Definitionen von Merkmalen anzuwenden sind, um sicherzustellen, dass Materialen,<br />

Produkte, Verfahrungen und Dienstleistungen ihrem Zweck gerecht werden.“ Die französische<br />

Organisation für Normung AFNOR veröffentlichte im April 1997 einen französischen<br />

Standard (Ref. NF X50-805) mit dem Titel „Servicequalität im Verkehrswesen – Festlegung<br />

von Qualitätskriterien für den Personenverkehr“. Dieser Standard wurde seitdem mehrfach<br />

überarbeitet und verbessert.<br />

Hintergrundinformationen: Qualitätspartnerschaften<br />

Das Konzept der „Qualitätspartnerschaft“ ist im ÖPNV relativ neu. Eine Qualitätspartnerschaft<br />

ist eine besondere Form der Zusammenarbeit, im Rahmen derer sich die zuständige<br />

Behörde und das Verkehrsunternehmen zur Durchführung bestimmter Maßnahmen verpflichten.<br />

Qualitätspartnerschaften sind erstmals Anfang der 1990er Jahre in Großbritannien entwickelt<br />

worden. Dies geschah im Zuge der Deregulierung und Privatisierung der Busverkehrsbranche<br />

in Großbritannien (mit Ausnahme von London und Nordirland) im Jahre 1986. Vor<br />

der Deregulierung hatten die Kommunalbehörden die Aufgabe zur förmlichen Koordinierung<br />

der Dienstleistungen, wobei die erzielten Gewinne in den einzelnen Gebieten variierten. Die<br />

Qualitätspartnerschaften entstanden, als man erkannte, dass für das erfolgreiche Wachstum<br />

des Busverkehrs eine gute Zusammenarbeit entscheidend ist. Das Konzept ist in der Regel nur<br />

auf solche Fälle anwendbar, in denen zwischen der zuständigen Behörde und dem Verkehrsunternehmen<br />

kein Vertragsverhältnis besteht. Bei Vorhandensein eines Vertrages kann der<br />

Auftraggeber die zu erbringende Dienstleistungsqualität und die sonstigen zu erfüllenden<br />

Pflichten per Verkehrsvertrag vereinbaren.<br />

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