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Hintergrundinformationen: Normierung und Zertifizierung<br />
Normierung und Zertifizierung sind Bestandteile des Qualitätssicherungsprozesses. Die Qualitätssicherung<br />
umfasst „alle geplanten und systematischen Aktivitäten, die in einem Qualitätssystem<br />
implementiert sind und die sich als erforderlich erwiesen haben, das angemessene<br />
Vertrauen zu vermitteln, dass ein Unternehmen die gegebenen Qualitätsanforderungen erfüllen<br />
wird.“ Die Norm definiert „systematische Aktivitäten“ und die Zertifizierung stellt sicher,<br />
dass der festgelegte Standard eingehalten wird.<br />
Die Internationale Organisation für Normung (International Organisation for Standardisation,<br />
ISO) definiert einen Standard als „dokumentiertes Übereinkommen, die technische Spezifikationen<br />
oder andere präzise Kriterien enthalten, die in konsistenter Weise als Regeln, Richtlinien<br />
oder Definitionen von Merkmalen anzuwenden sind, um sicherzustellen, dass Materialen,<br />
Produkte, Verfahrungen und Dienstleistungen ihrem Zweck gerecht werden.“ Die französische<br />
Organisation für Normung AFNOR veröffentlichte im April 1997 einen französischen<br />
Standard (Ref. NF X50-805) mit dem Titel „Servicequalität im Verkehrswesen – Festlegung<br />
von Qualitätskriterien für den Personenverkehr“. Dieser Standard wurde seitdem mehrfach<br />
überarbeitet und verbessert.<br />
Hintergrundinformationen: Qualitätspartnerschaften<br />
Das Konzept der „Qualitätspartnerschaft“ ist im ÖPNV relativ neu. Eine Qualitätspartnerschaft<br />
ist eine besondere Form der Zusammenarbeit, im Rahmen derer sich die zuständige<br />
Behörde und das Verkehrsunternehmen zur Durchführung bestimmter Maßnahmen verpflichten.<br />
Qualitätspartnerschaften sind erstmals Anfang der 1990er Jahre in Großbritannien entwickelt<br />
worden. Dies geschah im Zuge der Deregulierung und Privatisierung der Busverkehrsbranche<br />
in Großbritannien (mit Ausnahme von London und Nordirland) im Jahre 1986. Vor<br />
der Deregulierung hatten die Kommunalbehörden die Aufgabe zur förmlichen Koordinierung<br />
der Dienstleistungen, wobei die erzielten Gewinne in den einzelnen Gebieten variierten. Die<br />
Qualitätspartnerschaften entstanden, als man erkannte, dass für das erfolgreiche Wachstum<br />
des Busverkehrs eine gute Zusammenarbeit entscheidend ist. Das Konzept ist in der Regel nur<br />
auf solche Fälle anwendbar, in denen zwischen der zuständigen Behörde und dem Verkehrsunternehmen<br />
kein Vertragsverhältnis besteht. Bei Vorhandensein eines Vertrages kann der<br />
Auftraggeber die zu erbringende Dienstleistungsqualität und die sonstigen zu erfüllenden<br />
Pflichten per Verkehrsvertrag vereinbaren.<br />
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