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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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136<br />

Versammlung zu Lübeck. — 1446 Aug. 29.<br />

der Holländer zur Aburtheilung an die prcussischcn Gerichte verweisen sollen. Der<br />

Hm. bemerkt hiezu, dass dann ein Brief dieselben Dienste leisten würde wie eine<br />

Gesandtschaft und beantragt in Uebereinstimmung mit dem Lande, die Gesandten<br />

zu bevollmächtigen, alles zu thun, was sie für Orden, Land und Beschädigte<br />

nützlich erachten. Die Städte teiderstreben, weil das Liand darauf ausgehe, den<br />

Gästen die Freiheit zu verschaffen, das Land zu Handelszwecken durchzicJten zu<br />

dürfen, bewilligen jedoch schliesslich, dass die Gesandten die Ausführung des<br />

Friedens um ein oder zwei Jahre vertagen dürfen, während der Hm. sie bevollmächtigt,<br />

bezüglich aller Ansprüche an Holland nach eigenem Ermessen zu handeln,<br />

doch unschediglichen der lande und stete Privilegien, freyheiten, willekoren und<br />

rechten.<br />

3. Die Rsn. der Städte sollen mit je vier Pferden ausziehen, die vom Lande<br />

60 # zur Kleidung, 80 für Pferde und 120 $ zur Zehrung vom Pfundgcldc erhalten,<br />

dafür haben 'sie 8 Pferde zu kaufen und nach ihrer Rückkehr an die Städte<br />

zurückzuliefern, ebenso sollen sie über die Reiseunkosten Rechnung oblegen.<br />

4. Die Städte verwahren sich beim Hm. dagegen, dass die Gesandten, falls<br />

sie gefangen würden, sich uff die stete dis landes schaetzen Hessen.<br />

5. Hans Westfal übergiebt ein Duplik auf Danzigs Replik, worin er behauptet,<br />

dass das gehegt dingk, das die von Danczik obirgebracht hetten, em seyn erbe<br />

methe abeczewgende, ny also gescheen were und were eyn unworhafftig gehegt<br />

dingk, weigert sich aber, die Zeugen dafür herb ei zuschaffen und erklärt, das er<br />

von den Städten nicht gerichtet sein wolle. Die Städte geben Danzig eine Abschrift<br />

der Duplik und bescheiden beide Theile zur nächsten Tag fahrt, auf der sie den<br />

Spruch fällen wollen. Danzig willigt ein, Westfal nicht, worauf die Städte den<br />

Hm. ersuchen, den Process wieder zu sich zu nehmen, des nw nicht wesen mochte.<br />

Versammlung zu Lübeck. — 1446 Aug. 29.<br />

Anwesend waren Rsn. von Lübeck, Hamburg, Rostock1, Stralsund, Wismar<br />

und Lüneburg.<br />

A. Die V orakten behandeln Streitigkeiten des Kfm. zu Brügge, mit dem<br />

Zöllner von Antwerpen und mit Brügge, die Wegnahme eines der Königin von<br />

Frankreich ungehörigen Schiffes durch breiner Auslieger - und dadurch vtranlasste<br />

französische Repressalien, sowie den Ztvist von Goslar mit seinem ausgcwichctien<br />

Bm. Heinrich von Alfeld, vgl. n. 274.<br />

B. Der R ecess oder das Memorial, wie sich die Aufzeichnung selbst bezeichnet,<br />

deutet die Verhandlungen nur kurz an. Sie betrafen hauptsächlich den<br />

') Des dinxtages vor Bartholomei ( Aug. 23) 9 ^ her Ilinrik Buk unde her Clawes van<br />

Lubeke to Lubeke to dage. Rost. Gerichtsherren recltn. 1440 7 (StA Rostock), Nachträglich<br />

erhalten die Rsn. am 22 Sept. (in s. Mauritius dage) to dersulven reyse noch gegen 20 M ron<br />

den Gerichts- und Wetteherren ausgezahlt. Vgl. Mohnilce w. Zober Stralsniul.<br />

Chron. 1 S. 187. Die l/remer Auslieger lieferten nach Ausircis ilcr im StA Bremen befindlichen<br />

Akten während der bremisch-holländischen Fehde vielfach Anlass zu Beschwerden sowohl<br />

befreundeter Städte tvie Auswärtiger, denen auch der am 8 M ai 144G zu Uarderirijk<br />

abgeschlossene Friede nicht sogleich ein Ende bereiten konnte.<br />

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