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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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Versammlung eu Lübeck. — 1450 Sept. 21. 473<br />

Versammlung zu Lübeck. — 1450 Sept. 21.<br />

Anwesend waren Rsn. von Köln, Bremen, Stralsund, Wismar, Magdeburg,<br />

Braunschweig, Thom und Daneig (zugleich als Vertreter des Hrn.), Göttingen,<br />

Stade, Buxstehude, Einbek, AnJclam, Kiel — Hamburg, Lüneburg, der Rath eu<br />

Lübeck, Nymwegen, Deventer, Züiphen, SwoUe, Harderwijk, Groningen, Roermonde,<br />

Arnheim, Kämpen, Wesel, ferner Abgeordnete des Kfm. eu Brügge und<br />

eu London.<br />

Die bremer Versammlung hatte die Berathung über alle schwebenden Fragen,<br />

unter welchen das Schicksal des Kfm. zu Brügge und London soune die gemeinsame<br />

Abwehr etwaiger Angriffe des Fürstenthums obenanstanden, auf die lübecker<br />

vertagt. Bevor aber diese zusammentrat, änderte sich die Lage in einem Punkte<br />

sehr wesentlich. Zu Ende Juli oder Anfang August wurden die in n. 573 f. angekündigten<br />

englischen Gesandten auf der Fahrt nach Preussen von lübischen<br />

Bergerfahrem überwältigt, nach Lübeck gesandt und hier als Gefangene bewahrt *.<br />

Die Vorakten behandeln diesen unliebsamen Zwischenfall, welcher sofort die<br />

Beschlagnahme des deutschen Kfm. in England nach sich zog, in n. 647, welche<br />

wir Hans Winter, einem Kfm. aus Thom*, verdanken. Von ihm stammen auch<br />

die eingehenden und anschaulichen Berichte über die gleichzeitigen inneren Wirren<br />

in England (n. 638, 647, 669 f.), welchen beachtenswerthe handelspolitische Betrachtungen<br />

über das Verhältniss von Preussen zur Hanse eingestreut sind. Seine Mittheilungen<br />

über die friedfertige Stimmung Englands werden durch n. 642 bestätigt.<br />

Die Beschlüsse der Versammlung sind uns in zwei Recessen überliefert.<br />

N. 649 berichtet, dass die Verhandlungen der Städte mit den gefangenen englischen<br />

Gesandten zu der Uebereinkunft auf eine neue Tagefahrt führten, welche die Städte<br />

bei dem Könige beantragen sollten. Die letzteren stellten zugleich einige Bedingungen<br />

auf, welche die Gesandten theilweise freilich abwiesen (§§ 4—7, 9, n. 651). Daneben<br />

wurden nicht weniger als 30 Städte wegen Nichtbefolgung der Ladungen eu eehn-<br />

jähriger Verhansung verurtheilt, falls sie nicht auf dem nächsten Tage sich genügend<br />

entschuldigen würden, und im Zusammenhange damit die Vorschriften über<br />

die Beitragspflicht der kleinen Städte eu den Besendungskosten der grossen soune<br />

über Bestrafung des voreeitigen Verlassens der Tagfahrten erneuert (§§ 1, 2, 11).<br />

In der mehrfach behandelten friesischen Frage wird Groningen mit der Vermittlung<br />

zwischen Friesen, Bremen und Hamburg betraut (§ 12), in dem Zwiste<br />

Goslar — Alfeld ein Vergleichsentwurf beiden Theilen zur Annahme vorgelegt<br />

(§ 8), der Streit Wesel — Deventer an die nächste Tagfahrt verwiesen (§ 10), auf der<br />

auch über den Anspruch von Wesel auf Kostenersatz in der schon früher berührten<br />

dordrechter Angelegenheit, soune über einen Privatprocess gegen den Kfm. in England<br />

entschieden werden soll (§§ 15, 13). Ein anderer Process gegen Zütphen<br />

wird erledigt (§ 14), ein dritter gegen Greifswald von neuem einigen Städten eur<br />

Aburtheilung übertragen (§ 3). Nur eine Hs. endlich erwähnt zum Schluss, dass<br />

auf diesem Tage der Entwurf einer Tohopesate vereinbart wurde, über deren Annahme<br />

jede Stadt sich bis Weihnachten erklären sollte (§ 16). — Der eweite<br />

*) Vgl. Grautojf, Lüb. Chron. 2 S. 132, leider ist der Bericht lückenhaft.<br />

*) Er selbst bezeichnet sich n. 669 als Junker, weil er früher im Hofgesinde des Hg.<br />

von Glocester gedient hatte. Bei Beurtheilung seiner handelspolitischen Ausführungen ist<br />

seine Abneigung gegen Danzig und sein vertrautes Verhältniss zum Orden nicht ausser Acht<br />

zu lassen.<br />

Haoaerecene r. 1431—76. III. 60<br />

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