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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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474<br />

Versammlung zu Lübeck. — 1450 Sept. 21.<br />

Recess, n. 650, bezeichnet sich selbst als heimlichen und bezieht sich fast ausschliesslich<br />

auf die Verhältnisse des deutschen Kfm. in Flandern. Er fuhrt aus,<br />

dass die Abberufung des Kfm. als das geeignetste Mittel erscheine, eine dauernde<br />

und gründliche Abhülfe aller Beschwerden zu erzwingen, und bestimmt, dass der<br />

Kfm. sich nach Ablauf des nächsten Marktes von Antwerpen nach Deventer begeben<br />

soll (§§ 1, 2). Im Zusammenhang damit werden eingehende Verordnungen<br />

über den Abbruch allen Verkehrs mit Flandern erlassen, welche zu Johannis in<br />

allen Städten bekannt gemacht werden und Mitte Jul. in Kraft treten sollen (§§ 3<br />

bis 13). Behufs Verhütung von Verlusten für den Fall, dass der Kg. von England<br />

die beantragten Verhandlungen nicht belieben sollte, wird schliesslich verordnet, dass<br />

von Martini ab aUe Ausfuhr nach England zu sistiren sei, und der nächste Hansetag<br />

beauftragt, geeignete Massnahmen sowohl für den Kfm. zu Brügge wie für<br />

den zu London zu beschliessen (§§ 14, 15).<br />

Unter Beilagen folgt die Aufzeichnung über die Bedingungen und Anträge,<br />

welche der Hansetag an den Kg. von England stellte. Obenan steht die Forderung<br />

auf Beobachtung der Freiheiten des Kfm., wofür sich überdies sieben englische<br />

Städte verbürgen sollenl. Daran reiht sich der Vorschlag einer auch von jenen<br />

Städten zu besendenden Tagfahrt, welcher jedoch die Aufhebung des über den Kfm.<br />

verhängten Arrestes vorausgehen müsse. Lübeck verheisst dafür in diesem Falle<br />

die in Preussen befindlichen Engländer zu geleiten * (§§ 1 — 6). Die Schlussparagraphen<br />

widerlegen einige Einwände der englischen Gesandten gegen obige<br />

Artikel; bemerkenswert ist die Auslassung in § 10 über die Natur der Hanse. —<br />

N. 652 bringt den Entwurf einer Tohopesate der Städte auf 6 Jahre, welche sich<br />

eng an die früheren Bündnisse von 1443 und 1447 anlehnt.<br />

Der Bericht der preussischen Gesandten überliefert manche Einzelheiten über<br />

den Gang der Verhandlungen in Sachen des brügger Kfm. und der in Lübeck befindlichen<br />

englischen Gesandten, ist jedoch leider nur unvollständig auf uns gelangt<br />

Die Korrespondenz der Versammlung betrifft hauptsächlich den Unfall<br />

des kölner Rs., welcher auf der Hinreise nach Lübeck von zwei Grafen von<br />

Spiegelberg überfallen, sich nur gegen Gelöbniss aus der Haft lösen konnte und<br />

erst 1451 durch das Einschreiten des Hg. Wilhelm von Braunschweig davon entledigt<br />

wurde. Zwei Schreiben von Köln dringen auf Freigebung der englischen<br />

Gesandten; n. 659 empfiehlt dem Kg. von England die oben erwähnten Anträge<br />

zur geneigten Berücksichtigung, n. 660 gewährt Alfeld von neuem die Erlaubniss,<br />

gegen Goslar einzuschreiten, falls es den neuen Vermittlungsentwurf verwerfe.<br />

Die im Anhang mitgetheilten Akten erörtern zumeist die Trübung der Be.<br />

Ziehungen zu England zufolge jener Festsetzung seiner Gesandten. Ihr Kg. ist bemüht,<br />

sie durch Vermittlung des Hm. zu befreien, Köln sucht seine Angehörigen<br />

gegen Repressivmassregeln zu schützen, Hans Winter berichtet über die Einwilligung<br />

des Kg. in die vom Hansetage beantragte Tagfahrt sowie über den weiteren<br />

Verlauf der inneren Wirren in jenem Lande. Angeschlossen sind die vom lübischen<br />

Drittel besiegelte Urk. über Annahme der neuen Tohopesate, eine Aufzeichnung<br />

über erfolgte Entschuldigungen wegen Nichtbesendung des Hansetages und Auszüge<br />

aus den Stadtrechnungen von Deventer und Wesel.<br />

A. Vorakten.<br />

637. K. Heinrich von England bevollmächtigt Thomas Kent, Dr. utr. jur., Johann<br />

Stöcker, Kfm. aus London, und Heinrich Bermaiam, Kfm. von Lynn (Lenn<br />

*) Vgl. n. 569. *) Vgl. Grautoß, L/üb. Chron. 2 S. 134. Ein lüb. Kaper lag<br />

zur Zeit vor der Weichtet.<br />

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