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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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Versammlung zu Bremen. — 1449 Jul. 25. 399<br />

Versammlung zu Bremen. — 1449 Jul. 25.<br />

Anwesend waren Rsn. von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Devcnier,<br />

Zütphen, Wesel und Bremen, ferner Deputirte des Kfm. zu Brügge und London.<br />

Von den V orakten handeln n. 524 — 529 von dem Streite zwischen Köln<br />

und dem Kfm. zu Brügge bezüglich der Schosspflicht der Kölner, vgl. n. 361 ff.<br />

N. 530 — 536 enthalten Berichte über die Wegnahme einer Baienflotte von über<br />

100 Segeln, darunter gegen 50 hansischer Abkunft, durch die Engländer, sowie über<br />

Einführung neuer Auflagen durch das Parlament. Vgl. Grautoff, Lüb. Chron. 2<br />

S. 127. N. 536 berührt zugleich die Kriegsereignisse im Norden. Der Best,<br />

n. 537 — 545 bezieht sich auf die Besendung der Tagfahrt und enthalt daneben<br />

Vollmachten sowie Anschreiben in Angelegenheiten Privater.<br />

Der R ecess bestimmt zunächst die Entsendung einer'Gesandtschaft an den<br />

Bg. von Burgund, welche eine definitive Entscheidung über das Schicksal des Kfm.<br />

herbeifuhren soll (§ 1). Die vom Hm. in n. 538 bereits in Aussicht genommene<br />

Verlegung des Kfm. aus Flandern wird im Recess nicht erwähnt, wohl aber zwingt<br />

der weitere Beschluss, dass die Gesandten alsbald nach ihrer Rückkehr auf einem<br />

neuen Tage zu Bremen Bericht erstatten und zu dem Behuf 28 benannte Städte bei<br />

Strafe, die übrigen in gewöhnlicher Form, und auch der Hm. nach Bremen entboten<br />

werden sollen (§ 2, 14), die Folgerung auf, dass über die Abberufung des<br />

Kfm. verhandelt worden ist. — Neben Flandern stand England im Vordergründe<br />

des Interesse. Die Wegnahme der Baien flotte und Erhöhung der Steuern liess die<br />

lübecker Abmachungen gefährdet erscheinen, Preussen (n. 536, 557) und Ijübeck<br />

(n. 559) übten Repressalien, der Handelsverkehr stockte. Dennoch versuchte der<br />

Hansetag von neuem mit England anzuknüpfen und einer weiteren Verschärfung<br />

des Zwistes vorzubeugen. Die nach Flandern designirten Rsn. erhalten den Auftrag,<br />

mit den dort weilenden Gesandten des Kg. von England zu verhandeln, der<br />

Kfm. in London den Befehl, die neuen Steuern, sei es in baarem Gelde, sei es<br />

durch Bürgschaft, zu entrichten, ein Bote des Hg. von Burgund wird mit seinem<br />

Antrage auf Erlass eines Verbotes der englischen Laken an die Gesandten in<br />

Flandern gewiesen, der Verkehr nach England nicht direkt untersagt, sondern nur<br />

für bedrohlich erklärt, der Hm. ersucht, in die zu Lübeck vereinbarte Tag fahrt zu<br />

Deventer zu willigen (§ 3. 4, 7, 11). Die tiefer liegende Ursache dieser allseitigen<br />

Behutsamkeit ist in dem § 9 angeführten, allerorten in und ausser Deutschland<br />

ausbrechenden Kampfe der Fürsten und Städte zu erblicken, der den letzteren den<br />

Wunsch nach festerem Zusammenschluss nahe legte1. — Die sonstigen Berathungen<br />

bezogen sich zumeist auf Erläuterung und Milderung von 1447 zu Lübeck gefassten<br />

Beschlüssen: die Schossfrage wird vorläufig in einem Köln ungünstigen Sinne erledigt<br />

(§ 6), dem Kfm. zu London die Berichtigung eines Theiles der Kosten der<br />

1447 nach Preussen geschickten Gesandtschaft auf erlegt (§ 5), die Bestimmung<br />

über Befrachtung aussenfiansischer Schiffe zu Gunsten von Deventer suspendirt (§ 8),<br />

desgleichen der über Aufnahme von Aussenhansen in die Hanse jede rückwirkende<br />

Kraft abgesprochen (§ 10). Endlich werden auf Wünsch der Preussen (n. 486,<br />

493, 550) Erhebungen über die Verluste angeordnet, welche bei der Beschlagnahme<br />

einer hansischen Flotte durch Flandern 1422 erlitten worden sind (§ 12), und Wesel<br />

mit seinen Ansprüchen auf Ersatz von Unkosten auf den nächsten Hansetag vertröstet<br />

(§ 13).<br />

*) Vgl. n. 581 f.<br />

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