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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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248 Verhandlungen in Flandern. — 1447 Okt. 26 — 1448 Apr. 17.<br />

Verhandlungen in Flandern. — 1447 Okt. 26 —<br />

1448 Apr. 17.<br />

Die Städte waren durch Rsn. von Lübeck, Köln, Hamburg und Daneig<br />

vertreten.<br />

A. Die Vorakten enthalten Personalien und Beglaubigungsschreiben.<br />

B. Der tagebuchartige Bericht ist zweifelsohne von einem der Sekretaire<br />

des Kfm. zu Brügge verfasst, dem Anschein nach von Meister Goswin. Er verbreitet<br />

sich mit grösster Ausführlichkeit über die Verhandlungen der Rsn. mit den<br />

vier Leden, welche trotz einer fast sechsmonatlichen Dauer fast in keiner Hinsicht<br />

zu einem befriedigenden Resultate führten. Die Ursache lag in den politischen<br />

Verhältnissen des Landes. Das Streben des Hg., seine Autokratie auf Kosten der<br />

Städtefreiheiten durchzuführen, hatte bereits FYüchte getragen und daneben machten<br />

sich auch die ersten Vorboten des bald ausbrechenden genter Krieges bemerkbar.<br />

Die Lede, mit dem Hg. wegen einer neuen Salzsteuer gespannt, in ihren Machtbefugnissen<br />

beschnitten, verwiesen jede Beschwerde der Rsn., bei der herrschaftliche<br />

Beamte oder Rechte in Frage kamen — und das war nach den Erwiederungen<br />

der Lede bei den meisten der Fall — zur Erledigung an den Hg., vertagten jedoch<br />

die Entsendung einer Deputation an diesen so lange, bis die Rsn. heimgerufen<br />

wurden. Die Rsn. wiederum suchten den Hg. nicht in eigener Person auf, theüs<br />

um den Privilegien des Kfm., welche die Lede zur Abhülfe von Beeinträchtigungen<br />

verpflichteten, nichts zu vergeben, theüs um nicht den Kfm. für die Zukunft an den<br />

Hg. zu binden, theils und wohl hauptsächlich wegen des Zwistes zwischen Hg. und<br />

Leden, vgl. n. 348 § 1. So blieben denn die meisten der wesentlichen Beschwerden<br />

über mangelhafte Justiz, Verweisung der Processe an den H of des Hg. ausserhalb<br />

des Landes, Seeräuberunwesen vor dem Zwin, Uebergriffe der Zöllner und sonstiger<br />

Beamten — völlig unerledigt. Aber auch von den übrigen auf die vier Lede tns-<br />

gesammt oder Brügge allein bezüglichen Beschwerden wurden nur wenige zum<br />

Austrag gebracht. Der Weinzoll wurde den Privilegien gemäss normirt, die Abgabenfreiheit<br />

der Getränke zum Hausgebrauch festgestellt und sonstige mehr untergeordnete<br />

Verhältnisse geregelt, dagegen alle hauptsächlicheren Punkte, insbesondere die<br />

Frage, ob ein hansischer Kfm. aus Flandern verbannt werden könnte, weiteren<br />

Verhandlungen zwischen dem Kfm. zu Brügge und den Leden zur Erledigung überwiesen.<br />

Angesichts dieses negativen Ergebnisses und des langen Aufenthaltes der<br />

Gesandtschaft in Fändern war von der beabsichtigten Weiterreise derselben nach<br />

Frankreich nicht mehr die Rede und da auch die preussische Botschaft «n England<br />

wenig ausgerichtet (ti. 347), so blieb die Lage des Kfm. in beiden Landen gleich<br />

misslich wie vor dem lübecker Hansetage.<br />

Ausser den Hauptverhandlungen mit den Leden erwähnt der Bericht nur, dass<br />

die holländischen und flandrischen Städte, wegen des lübecker Beschlusses über den<br />

Lakenstapel und die holländischen Tücher, fruchtlos die Rsn. beschickten, § § 6 18<br />

25 3 2, streift flüchtig einige innere Verhältnisse, wie den Schossstreit der Drittel,<br />

und Gebräuche, § § 4 12 13 16, und verzeichnet endlich die dem Kfm. aus der<br />

Gesandtschaft erwachsenen Kosten, § § 20, 82.<br />

C. Als Beilage ist eine brügger Aufzeichnung Über den vereinbarten Nachlass<br />

der Getränkesteuer mitgetheilt.<br />

D. Die Gesandtschaftsakten datiren sämmtlich aus den letzten Tagen<br />

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