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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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147<br />

Präsident Prof. Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Lücke. – Nächster Redner ist<br />

Herr Professor Dr. Dr. Wulf Dietrich aus Bayern.<br />

Prof. Dr. Dr. habil. Dietrich, Bayern: Auch ich möchte <strong>zum</strong> Antrag des Vorstands zur<br />

Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems sprechen. Zuvor habe<br />

ich ein bisschen Kritik zu üben an der Regie zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir<br />

haben zuerst das duale Krankenversicherungssystem, dann haben wir den Vortrag<br />

von Herrn Maio, dann kommt die Transplantationsmedizin, dann geht es um die Bonuszahlungen,<br />

dann um Bestechung. Hier ist alles Mögliche enthalten. Das macht es<br />

unheimlich schwierig, hier zu diskutieren, wenn der Vorredner zu dem einen Punkt<br />

spricht, der andere Redner zu einem anderen Punkt.<br />

(Beifall)<br />

Ich hätte es viel glücklicher gefunden, wenn man diese ganzen Unterpunkte in den<br />

Tagesordnungspunkt VI gesteckt hätte, wie es bisher immer üblich war. Dann hätten<br />

wir zu einem Thema immer eine vernünftige Diskussion. So aber geht es wie Kraut<br />

und Rüben durcheinander.<br />

Ich möchte zwei Dinge anmerken. Ich habe bei der Regie ein bisschen den Verdacht,<br />

dass der Vorstand doch ein etwas schlechtes Gewissen bei seinem Vorschlag zur<br />

Weiterentwicklung hatte und als Kompensation für sein sehr unsoziales kapitalistisch<br />

orientiertes Krankenversicherungssystem Herrn Maio mit seiner katholischen Soziallehre<br />

dagegengestellt hat, um das ein bisschen abzuschwächen.<br />

(Zuruf: Eindeutig nein!)<br />

− Ich halte meine Aussage für richtig.<br />

Um einige Unklarheiten aufzuzeigen: Herr Montgomery hat gestern gesagt, es gebe<br />

keine Beitragsbemessungsgrenze mehr. Das heißt also, gesetzliche Krankenversicherung<br />

und private Krankenversicherung können in allen Einkommensbereichen<br />

gegeneinander konkurrieren. Gleichzeitig soll ein einheitlicher Beitrag, ein Gesundheitsbeitrag<br />

in gleicher Höhe für alle Versicherten erhoben werden. Wie ist die Situation<br />

einer Krankenschwester, die sich dafür entscheidet, in die private Krankenversicherung<br />

zu gehen? Sie hat natürlich die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.<br />

Aber was passiert nach sechs Wochen? Muss sie sich verpflichten, eine Zusatzversicherung<br />

abzuschließen, um ein Krankentagegeld zu behalten?<br />

Wie ist es bei einem Jungunternehmer, der vielleicht nur 2.000 Euro verdient, der<br />

keinen Arbeitgeber hat, also keine Lohnfortzahlung erhält? Muss er sich zusätzlich<br />

bei der privaten Krankenversicherung versichern? Oder zahlt ihm die gesetzliche<br />

Krankenversicherung seine Lohnfortzahlung? Wenn dies so wäre, hieße dies auf<br />

jeden Fall, dass wir keinen einheitlichen Versicherungsbeitrag mehr haben, sondern<br />

die Situation ist unterschiedlich, je nachdem welches Modul der Einzelne auswählt.<br />

Wir hätten ein völliges Durcheinander an einheitlichen Beiträgen, die alles andere<br />

sind als ein einheitlicher Versicherungsbeitrag von 135 oder 170 Euro.<br />

Ich meine, in diesem Antrag steckt viel Unausgewogenes. Ich denke, wir sollten ihn<br />

zurücküberweisen. Ich halte es für unklug, wenn sich die Ärzteschaft in einem Wahljahr,<br />

das ein so unklares Ergebnis zeitigen wird, politisch eindeutig positioniert. Ich<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, Vormittag, 29.05.2013

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