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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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Bund zu, dass wir das etablieren können. Das bedarf aber noch einer rechtlichen<br />

Prüfung, inwieweit wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Funktion wahrnehmen<br />

können. Aber mit diesem Punkt 7 ist aus meiner Sicht ein entsprechender<br />

Wille dokumentiert.<br />

(Beifall)<br />

In Punkt 8 wollen wir, dass auch Ärzte in Weiterbildung in unserer Struktur eine Plattform<br />

finden, wo sie ihre Interessen direkt einbringen können. Deshalb schlagen wir<br />

einen Beratenden Fachausschuss vor, wie wir ihn für die Hausärzte und für die Fachärzte<br />

bereits haben.<br />

Punkt 9 regelt eine Diskussion, die heute schon an verschiedenen Stellen begonnen<br />

hat. Es geht um die Frage: Wie können wir den Aufwand der Weiterbildungsstätte<br />

finanzieren? Wir schlagen nicht vor, den Leistungsumfang der Praxis auszudehnen.<br />

Wir schlagen vor, Zuschläge <strong>zum</strong> Orientierungswert – das mag sehr technisch für<br />

Sie sein – zu vereinbaren. Beides führt dazu, dass der finanzielle Aufwand der Weiterbildungsstätte<br />

finanziert wird. Dazu brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Es<br />

ist unsere Absicht, so Sie das beschließen, im Fahrwasser eines solchen Beschlusses<br />

in einer anstehenden Reformgesetzgebung eine entsprechende Klarstellung an<br />

der entsprechenden Stelle im SGB V einzubinden.<br />

Letztlich geht es um die Frage der Finanzierung des Organisationsaufwands –<br />

sprich: der Organisationsstellen bei den Landesärztekammern −, der Finanzierung<br />

der Vergütung des Arztes in Weiterbildung in der ambulanten Versorgung und der<br />

Finanzierung des Aufwands der Weiterbildungsstätte.<br />

Meine Damen und Herren, die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen flächendeckenden<br />

ambulanten Versorgung ist eine Aufgabe dieser Gesellschaft. Sie will, dass<br />

ihre chronisch kranken älteren Menschen im häuslichen und sozialen Umfeld versorgt<br />

werden. Deswegen ist unsere Forderung, dass diese drei Aufgaben aus dem<br />

Gesundheitsfonds finanziert werden. Das ist die Stelle, aus der diese Mittel entnommen<br />

werden müssen. Sie kennen das Verfahren vielleicht aus den Programmpauschalen,<br />

die die Krankenkassen erhalten.<br />

Das ist nichts Neues und technisch auch nicht sehr anspruchsvoll. An dieser Stelle<br />

müssen wir Vereinbarungen schließen, wie die Mittel aus dem Fonds zu den KVen,<br />

zur Weiterbildungsstätte und <strong>zum</strong> weiterzubildenden Arzt kommen. Das klären wir<br />

eineindeutig in einem Punkt 10.<br />

Dazu wollen wir auch Transparenz herstellen gegenüber dem Bundestag und gegenüber<br />

dem Bundesgesundheitsministerium. Wir wollen eigentlich, wenn das etabliert<br />

ist – so lange wollen wir das Förderprogramm Allgemeinmedizin beibehalten −,<br />

dieses Programm dadurch ersetzen. Es kann nämlich nicht angehen, dass auf Dauer<br />

durch das Förderprogramm Allgemeinmedizin aus den Vergütungen der niedergelassenen<br />

Ärzte die Weiterbildung finanziert wird.<br />

(Beifall)<br />

Deshalb fokussiert der Antrag ganz klar auf den Gesundheitsfonds und bietet dazu,<br />

wie ich meine, einen entsprechenden klaren Struktureffekt.<br />

Lassen Sie mich <strong>zum</strong> Ende eines sagen: Wir können heute wieder, wie Sie das in<br />

Nürnberg getan haben, sagen: Erst einmal müssen diese Dinge geregelt sein, dann<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, Nachmittag, 29.05.2013

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