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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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Auch dieser Antrag kommt vom Vorstand der Bundesärztekammer. Wer ist dafür?<br />

− Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Einzelne. Dann ist der Antrag<br />

einstimmig angenommen.<br />

Nunmehr kommen wir <strong>zum</strong> Antrag VI-36:<br />

Verankerung ambulanter telemedizinischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab<br />

Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Einzelne. Enthaltungen? – Einige.<br />

Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen.<br />

Wir kommen <strong>zum</strong> Antrag VI-107, mit dem wir ein Problem haben, denn für das Berufsrecht<br />

sind eigentlich die Landesärztekammern zuständig, meine sehr verehrten<br />

Damen und Herren. Darauf achten die Landesärztekammern auch. Die Bundesärztekammer<br />

hat keine eigene berufsrechtliche Prüfkompetenz. Der Vorstand der Bundesärztekammer<br />

setzt sich ja aus den Präsidenten der Landesärztekammern zusammen.<br />

Wir könnten das ja dem Vorstand anheimstellen.<br />

(Zuruf)<br />

− Von Herrn Andrae ist Vorstandsüberweisung beantragt. Man könnte es im Vorstand<br />

behandeln; dort wäre es vielleicht auch richtig adressiert. – Klaus Thierse<br />

möchte gegen Vorstandsüberweisung sprechen.<br />

Dr. Thierse, Berlin: Meine Damen und Herren! Der erste Satz des Antrags lautet:<br />

Der <strong>116.</strong> Deutsche <strong>Ärztetag</strong> 2013 spricht sich gegen Telefonberatungen ohne<br />

Patientenkontakt aus.<br />

Das ist der zentrale Satz. Der zweite Satz ist nachgeschoben. Ich bin der Meinung,<br />

wir müssen uns damit beschäftigen. Herr Schang hat es eben so schön ausgedrückt:<br />

Das ist ein kommendes Geschäft. Ich habe in einer Kurzbegründung darauf hingewiesen,<br />

dass in Berlin und Brandenburg fünf Zentren mit Sicherheit – –<br />

Präsident Prof. Dr. Montgomery: Wir wollen jetzt nicht inhaltlich über den Antrag<br />

reden. Das geht nicht. Man könnte das befördern, wenn man den zweiten Satz streichen<br />

würde, der lautet:<br />

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten, hier die Zulässigkeit nach<br />

dem Berufsrecht zu prüfen.<br />

Dr. Thierse, Berlin: Ja, gern.<br />

Präsident Prof. Dr. Montgomery: Das heißt, der Antragsteller selber zieht den zweiten<br />

Satz seines Antrags zurück. Es bleibt nur der erste Satz seines Antrags beste-<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, 31.05.2013

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