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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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303<br />

Frau Kulike hat sich bereits lerntheoretisch mit der Veränderung des Medizinstudiums<br />

sehr intensiv beschäftigt. Es ist wichtig, dass man die Erfahrungen aus dem<br />

Medizinstudium auch für die Weiterbildung nutzt. Insofern haben wir schon besprochen,<br />

dass man die Diskussion zwischen Herrn Bartmann und Frau Kulike an dieser<br />

Stelle vielleicht intensiviert.<br />

Ich möchte jetzt noch zu einzelnen Anträgen etwas sagen. Der Antrag 32 betrifft Einzelfallentscheidungen<br />

zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten. Es geht um längere<br />

Abwesenheitszeiten. Man sollte mit Einzelfallentscheidungen berücksichtigen, was<br />

auch in kürzeren Zeiten gelernt wurde. Hier sollte man etwas liberaler werden. Ich<br />

werde den Antrag 32 b von Frau Groß übernehmen. Das kündige ich hiermit schon<br />

an.<br />

Ein weiterer Antrag, den ich Ihnen ans Herz legen möchte, ist der Antrag 33. Ich<br />

glaube, dass es wichtig ist, dass wir in der Weiterbildung mehr fachübergreifende<br />

Kompetenzen vermitteln. Wir sehen immer wieder, dass es auch um Prozessmanagement<br />

geht. Es geht vor allen Dingen auch um das Thema Kommunikation, das<br />

bereits in der Ausbildung unterrepräsentiert ist. Wir müssen unsere kommunikativen<br />

Kompetenzen steigern. Auch das Thema Recht und Ethik ist fachübergreifend. Ich<br />

würde mich freuen, wenn wir fachübergreifend Kurse im Rahmen der Weiterbildung<br />

mit aufnähmen.<br />

Ich möchte Sie also herzlich bitten, die Anträge 32 und 33 wohlwollend zu prüfen.<br />

Über den Antrag 34 hinsichtlich der Finanzierung haben wir bereits gesprochen. Die<br />

Anträge von Frau Kulike insbesondere hinsichtlich der Beratung mit Herrn Bartmann<br />

sollten mit einfließen.<br />

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

(Beifall)<br />

Präsident Prof. Dr. Montgomery: Vielen Dank, Eva. – Nächster Redner ist der Kollege<br />

Wolfgang Miller aus der Landesärztekammer Baden-Württemberg.<br />

Dr. Miller, Baden-Württemberg: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen!<br />

Die Weiterbildungsordnung muss Qualität gewährleisten und beschreiben, was<br />

ein Facharzt können muss. Bereits heute, unabhängig vom großen Wurf der Reform<br />

der (Muster-)Weiterbildungsordnung spreche ich zu Ihnen <strong>zum</strong> Antrag 42. Es geht<br />

um das Röntgen für die Orthopäden und Unfallchirurgen. Das ist ein vermeintlich<br />

kleines Problem, das aber eine große Fachgruppe seit zehn Jahren erheblich beschäftigt.<br />

Der Orthopäde und der Unfallchirurg können ohne Röntgen ihre Arbeit schlechterdings<br />

nicht tun, nicht im Krankenhaus, nicht in der Praxis. Ungeachtet heute angewendeter<br />

alternativer bildgebender Verfahren ist die konventionelle Röntgendiagnostik zur Indikationsstellung,<br />

Therapie und auch Verlaufskontrolle weit über das intraoperative Röntgen<br />

hinaus integraler Bestandteil in der heutigen Weiterbildung. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

2003 hat den geänderten Realitäten richtigerweise Rechnung getragen<br />

und den Erwerb des fachgebundenen Röntgen für all diejenigen Ärzte definiert, die heu-<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, Vormittag, 30.05.2013

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