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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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2. Tag, Mittwoch, 29. Mai 2013<br />

Nachmittagssitzung<br />

Vizepräsidentin Dr. Wenker: Wir setzen unsere Sitzung fort. Sie hören jetzt nicht<br />

Montis Stimme, sondern hier oben hat die Sitzungsleitung gewechselt. Ich rufe<br />

Tagesordnungspunkt III auf:<br />

Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung<br />

Ich freue mich sehr, dass Herr Dr. Kaplan aus München, Präsident der Bayerischen<br />

Landesärztekammer und Vizepräsident der Bundesärztekammer, in seiner Funktion<br />

als Vorsitzender des <strong>Deutschen</strong> Senats für ärztliche Fortbildung der Referent zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt ist. Lieber Max, du hast das Wort. Vielen Dank für die<br />

Vorbereitung.<br />

Dr. Kaplan, Referent: Martina, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen!<br />

Ich muss jetzt in die postprandiale Müdigkeit hinein den Vortrag halten. Ich hoffe, Sie<br />

sind trotzdem wach.<br />

Es geht um die Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung. Ich möchte sagen:<br />

Was lange währt, wird hoffentlich endlich gut. Bereits vor knapp drei Jahren hat sich<br />

eine Arbeitsgruppe gebildet und sich mit dieser Materie befasst. Mittlerweile hat diese<br />

(Muster-)Fortbildungsordnung einige Schleifen durch die Gremien sowohl der<br />

Bundesärztekammer als auch der Landesärztekammern gezogen. Fortbildung ist ein<br />

immanenter Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Es ist für uns Ärztinnen und Ärzte<br />

eine Selbstverständlichkeit, die wir nicht nur fordern, sondern die wir auch fördern,<br />

dient doch die Fortbildung eindeutig der Qualitätssicherung. Deswegen haben wir die<br />

Fortbildungspflicht schon seit eh und je in der Berufsordnung verankert. In § 4 der<br />

(Muster-)Berufsordnung heißt es:<br />

Der Arzt ist verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur<br />

Erhaltung und Entwicklung der zu seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse<br />

notwendig ist.<br />

Für den Gesetzgeber ist die Fortbildung so bedeutend und eminent wichtig, dass er<br />

die Notwendigkeit gesehen hat, die Fortbildung im Sozialgesetzbuch festzuhalten.<br />

Sie wissen, dass wir immer wieder die öffentliche Diskussion um die Rezertifizierung<br />

führen müssen. Deswegen war es uns auch nicht so unrecht, dass der Gesetzgeber<br />

die Fortbildung ins Sozialgesetzbuch V geschrieben hat. In § 95 findet sich die Regelung<br />

für Vertragsärzte. Sie müssen den Nachweis gegenüber der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung erbringen. § 137 enthält die Regelung für Fachärzte im Krankenhaus.<br />

Dort hat der Nachweis im Rahmen des Qualitätsberichts des Krankenhauses zu erfolgen.<br />

Entscheidend ist, dass für die Fortbildung und für das Fortbildungszertifikat<br />

die Ärztekammer zuständig ist.<br />

Wir haben bereits auf dem 106. <strong>Deutschen</strong> <strong>Ärztetag</strong> 2003 das freiwillige Fortbildungszertifikat<br />

eingeführt. Damals war die Intention, dass derjenige, der sich regelmäßig<br />

fortbildet, dies auch irgendwie ausweisen kann. Der folgende Deutsche <strong>Ärztetag</strong><br />

2004 hat die bis heute geltende (Muster-)Fortbildungssatzung – heute sprechen<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, Nachmittag, 29.05.2013

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