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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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183<br />

Auf Verlangen des Vorsitzenden oder eines Drittels der abgegebenen Stimmen<br />

… findet eine 2. Beratung und Beschlussfassung (2. Lesung) statt.<br />

Das tun wir jetzt. Wir bilden uns eine Meinung über die zweite Lesung. Ich bitte diejenigen,<br />

die für eine zweite Lesung sind, jetzt die Karte zu erheben. Ich bitte die Zähler,<br />

das zu zählen. – Meine Damen und Herren, da jetzt bereits 130 Kolleginnen und<br />

Kollegen und damit mehr als die Hälfte der Versammlung abgestimmt haben, ist es<br />

gar nicht mehr möglich, das eine Drittel zu verhindern. Können wir uns also mit Ihrer<br />

Zustimmung den zweiten Durchgang ersparen?<br />

(Beifall)<br />

Damit ist also die zweite Lesung von Ihnen beschlossen. Wir können in die zweite<br />

Lesung des Antrags I-37 eintreten.<br />

(Zuruf)<br />

− Kollege Herrmann aus Schleswig-Holstein bittet um Vorstandsüberweisung.<br />

Wünscht jemand dagegenzusprechen? – Niemand. Dann können wir uns eine Meinung<br />

bilden. Wer für die Vorstandsüberweisung des Antrags I-37 ist, den bitte ich um<br />

das Kartenzeichen. – Die Gegenprobe! – Einzelne. Enthaltungen? – Wenige. Dann<br />

ist der Antrag in zweiter Lesung mit großer Mehrheit an den Vorstand überwiesen.<br />

Jetzt gibt es noch den Antrag auf zweite Lesung <strong>zum</strong> Antrag I-26:<br />

Zielgrößen für Bonuszahlungen<br />

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Lieber Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen<br />

und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir brauchen eine zweite<br />

Lesung <strong>zum</strong> Antrag I-26, damit Sie klären können, was nun gelten soll. Sie haben<br />

vorhin mit großer Mehrheit dem Vorstandsantrag I-17 zugestimmt:<br />

Ökonomisch ausgerichtete Zielgrößen für Bonuszahlungen im Rahmen von<br />

Chefarztvergütungen gefährden die Unabhängigkeit ärztlich-medizinischer Entscheidungen<br />

In diesem Antragstext haben Sie vorhin mit großer Mehrheit beschlossen:<br />

Unbedenklich sind demgegenüber Bonuszahlungen, welche nicht an die Erreichung<br />

von ökonomischen, sondern von qualitätsbezogenen Zielen im ärztlichmedizinischen<br />

Bereich anknüpfen. So können Bonuszahlungen vor allem an<br />

medizinisch-qualitativen Kriterien (z. B. Einführung von Qualitätskennzahlen<br />

bzw. Patientensicherheitssystemen, Einführung von Fehlermelde- und -managementsystemen,<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung,<br />

Mitarbeiterzufriedenheit etc.) ausgerichtet werden. Die Kritik der Bundesärztekammer<br />

richtet sich insofern also nicht generell gegen Zielvereinbarungen und<br />

Bonusregelungen mit leitenden Krankenhausärzten.<br />

So Ihr Beschluss. Das ist etwas, was, wie ich zufällig weiß, ähnlich auf der Hauptversammlung<br />

des Marburger Bunds beschlossen wurde:<br />

Der Marburger Bund fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, in ihrer<br />

„Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag“ zukünftig bei der Festle-<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, Vormittag, 29.05.2013

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