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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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Ich glaube wirklich, dass die Weiterbildung im ambulanten Bereich sexy ist. Wenn ich<br />

mir das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anschaue, meine ich, dass<br />

einiges optimaler läuft, als es zurzeit in den Kliniken der Fall ist, wo Stellen abgebaut<br />

werden und die Verträge nicht verlängert werden. Ich höre, dass es Verträge gibt, die<br />

nur über ein halbes Jahr laufen. Das ist sicher nicht im Sinne der Vereinbarkeit von<br />

Familie und Beruf. Bitte unterstützen Sie den Antrag IV-38.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall)<br />

Präsident Prof. Dr. Montgomery: Vielen Dank, Frau Kollegin Pfaffinger. – Als nächster<br />

Redner hat der Kollege Hans-Ulrich Schröder aus Westfalen-Lippe um das Wort<br />

gebeten.<br />

Dr. Schröder, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung<br />

der ambulanten Weiterbildung ist sicher nicht strittig. Auch der Antrag des<br />

Vorstands unterstreicht dieses. Insofern denke ich, dass dies ein Antrag ist, den man<br />

unbedingt tragen und positiv bescheiden sollte.<br />

Auch der Antrag 30 des Kollegen Junker enthält viele positive Elemente, bei denen<br />

man sagen kann: Auch das macht im Ergebnis viel Sinn. Allerdings wundert mich ein<br />

bisschen der Antrag 38, wonach wir quasi eine Komplettvorlage der KBV übernehmen<br />

und uns einer Beschlusslage anschließen sollen, die einige Probleme aufwirft.<br />

Bleiben wir einmal bei der Finanzierung. Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, dass<br />

schon beim AiP viel über Finanzierung geredet wurde. Dann wurde der AiP eingeführt,<br />

aber die Finanzierung hinkte ein bisschen hinterher. Ich denke, dass man die<br />

Finanzierung festgeklopft haben sollte, bevor man andere Fakten schafft.<br />

Herr Köhler, die gegenwärtige (Muster-)Weiterbildungsordnung ist keine rein stationäre<br />

Weiterbildungsordnung. Das wissen alle, die die Texte kennen und mit den Inhalten<br />

vertraut sind. Wir haben bei den einzelnen Fächern ein Spektrum von 12 bis<br />

36 Monaten, die ambulant abgeleistet werden können. Wir haben also große Zeitintervalle,<br />

die schon in der jetzigen Weiterbildungsordnung festgeschrieben sind, die<br />

als ambulante Weiterbildung abgeleistet werden können. Die Frage ist, warum das<br />

vielleicht nicht in dieser Form genutzt wird. Die Augenheilkunde ist ein gutes Beispiel<br />

dafür, dass der größte Teil der Weiterbildung ambulant oder in Belegpraxen abgeleistet<br />

wird.<br />

Ich glaube, das Faktum, woran sich die meisten stören, die vielleicht ein Problem mit<br />

Ihrem Antrag haben, ist der Begriff „Pflicht“, „Pflichtweiterbildung“. Sie wollen den<br />

Kollegen noch einen weiteren Stein in den Weg legen, der im Grunde genommen<br />

einen Flaschenhals schafft, durch den sie hindurch müssen. Manche mögen das anders<br />

sehen. Trotzdem ist auch das Beispiel der Allgemeinmedizin nicht so schlüssig<br />

und überzeugend, dass man den Eindruck hat, es funktioniert immer, wenn man so<br />

etwas beschließt.<br />

Grundsätzlich verstehe ich schon das Anliegen auf der Sachebene. Insofern bitte ich,<br />

dass der Vorstandsantrag angenommen wird. Allerdings warne ich ausdrücklich davor,<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, Nachmittag, 29.05.2013

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