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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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Präsident Prof. Dr. Montgomery: Vielen Dank, lieber Ellis. – Nächster Redner ist<br />

Rudolf Henke.<br />

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und<br />

Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann das Ansbacher Modell jetzt nicht bewerten.<br />

Ich will mich nur auf die Frage konzentrieren, ob die Verabschiedung des<br />

Vorstandsantrags 06 und des Antrags 44 in dieser Frage wirklich ein in sich geschlossenes,<br />

sich nicht als widersprüchlich darstellendes Konzept abbilden würde.<br />

Ich bin deswegen im Zweifel, weil beim Antrag 44 natürlich Akzentsetzungen verlangt<br />

werden – das haben die Wortmeldungen von Peter Scholze und Ellis Huber gezeigt<br />

–, die den Akzent, den notwendigerweise ein in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers<br />

liegendes und dann an das Sozialgesetzbuch geknüpftes Gesetz zur<br />

Förderung der Prävention beinhaltet, gar nicht ganz abdecken können. Wir haben<br />

dann keinen Gestaltungsauftrag für die gesamte Gesundheitspolitik. Dies liegt bei<br />

den Ländern. Insofern sind Fragen der Verhältnisprävention, Fragen, wie sehr die<br />

Kommunen in Programme einbezogen werden können, dort zu regeln, wo etwa die<br />

Kommunalordnung betroffen ist, wo die Gemeindeordnung betroffen ist, wo auch die<br />

Gemeindefinanzierung betroffen ist.<br />

Das schließt die Maßnahmen, die wir für den öffentlichen Gesundheitsdienst fordern,<br />

ein. Aber wir wollen doch gar nicht, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in Zukunft<br />

aus den Mitteln der Krankenkassen bezahlt wird, sondern wir wollen, dass, wenn die<br />

Arztpraxis ein Ort ist, an dem präventive Leistungen erbracht werden, diese Leistungen<br />

von den Krankenkassen zusätzlich vergütet werden müssen.<br />

(Beifall)<br />

Das ist der Punkt, um den es geht. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der<br />

Verhältnisprävention – sie ist wichtig – ist es doch so, dass wir in dieser Interaktion<br />

auch an der Verhaltensprävention festhalten müssen. Im Antrag 44 lesen Sie darüber<br />

nichts, sondern da wird der Kernpunkt in der Verhältnisprävention gesehen, es<br />

wird also die Verhaltensprävention an den Rand geschoben. Dort wird verlangt, dass<br />

in dem Setting-Ansatz die Kommunen stärker einbezogen werden. Das kann aber<br />

nicht mit dem Sozialgesetzbuch geschehen.<br />

Da wird ausgeführt:<br />

Berufsgruppen- und einrichtungsübergreifende Präventionsmaßnahmen sind<br />

besonders zu fördern.<br />

Das ist der Code dafür, dass man die Aufgabenbeschreibung für die Prävention bei<br />

den Ärzten weglässt.<br />

Schließlich gibt es auch noch die Frage der Beliebigkeit einer Satzungsleistung. Ich<br />

finde, den Antrag 44 sollten Sie an den Vorstand überweisen. Den Antrag 06 sollten<br />

Sie annehmen.<br />

(Beifall)<br />

Präsident Prof. Dr. Montgomery: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege<br />

Lorenzen aus Baden-Württemberg.<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, 31.05.2013

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