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Stenografischer Wortbericht zum 116. Deutschen Ärztetag ...

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437<br />

Vizepräsident Dr. Kaplan: Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächster Redner Herr<br />

Kollege Schimanke, Vizepräsident der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Herr Schimanke, bitte schön.<br />

Dr. Schimanke, Mecklenburg-Vorpommern: Herr Kaplan! Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Ich spreche <strong>zum</strong> Antrag 60, der sich gegen den Missbrauch des § 66 SGB V<br />

wendet. Da gibt es ganz konkreten Handlungsbedarf. Es gibt bei den Krankenkassen<br />

– <strong>zum</strong>indest bei der Gesundheitskasse – eine Stabsstelle zur Bearbeitung von Patientenbeschwerden.<br />

Diese Stabsstelle soll bei Behandlungsfehlern die Patienten unterstützen.<br />

Aber das muss auf Antrag des Patienten, also des Versicherten, passieren.<br />

Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben mehrere Fälle beobachtet, bei denen<br />

Patienten angeschrieben worden sind, weil beispielsweise die obere Grenzverweildauer<br />

überschritten war und dahinter ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Der<br />

Patient hat uns schriftlich mitgeteilt, und zwar auf plattdeutsch: Herr Doktor, das kann<br />

doch keine Behandlungsfehler sein, Sie haben mich doch gesund gemacht. So<br />

sehen wir es auch.<br />

Das ist ein offensichtlicher Missbrauch des § 66. Ich bitte Sie, dass sich der Deutsche<br />

<strong>Ärztetag</strong> dagegen positioniert.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall)<br />

Vizepräsident Dr. Kaplan: Vielen Dank, Herr Kollege Schimanke. – Als nächster<br />

Redner Herr Kollege Grauduszus aus Nordrhein. Bitte schön.<br />

Grauduszus, Nordrhein: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche<br />

<strong>zum</strong> Antrag VI-76 zur Tabakentwöhnung. Wenn für die Bundesärztekammer finanzrelevante<br />

Anträge gestellt werden, wird das angekündigt. Gerade bei diesem Antrag<br />

müssen wir berücksichtigen, dass er auch im GKV-System Finanzrelevanz hat. Wir<br />

sind uns sicherlich einig, dass regelmäßiger Tabakkonsum die Kriterien der Sucht<br />

erfüllt. Das ist für uns selbstverständlich. Ich glaube, dass es eine ärztliche Tätigkeit<br />

ist, dass man Patienten, die diese Sucht haben und sich diese Sucht abgewöhnen<br />

wollen, ärztlicherseits unterstützt. Die Tabaksucht hat Krankheitswert.<br />

Andererseits ist es derzeit so geregelt, dass ärztliche Maßnahmen, die in diesem<br />

Therapiebereich stattfinden, von der GKV nicht bezahlt werden. Das halte ich auch<br />

für richtig. Wir leben nicht in einer Zeit, in der wir den Leistungskatalog weiter ausdehnen<br />

müssen und können.<br />

Auf der anderen Seite ist es gerade beim Tabakkonsum so: Wenn der Patient nicht<br />

ein starkes Interesse mitbringt und die Entwöhnung selbst mitfinanziert, wenn er kein<br />

starkes Interesse mitbringt, sich entwöhnen zu lassen, dann ist der Erfolg wahrscheinlich<br />

nur marginal. Die Tatsache, dass der Patient bei diesen Entwöhnungsbehandlungen<br />

ein eigenes Engagement mitbringen muss, auch in wirtschaftlicher Hinsicht,<br />

ist ein Vorteil. Diese Last im SGB-V-Bereich zu tragen bedeutet letztlich, dass<br />

wir 30 Millionen Patienten mehr haben. Das kann nicht der Sinn und Zweck des<br />

<strong>Stenografischer</strong> <strong>Wortbericht</strong> – <strong>116.</strong> Deutscher <strong>Ärztetag</strong> 2013 – Plenum, 31.05.2013

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