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Deutsche_Grammatik_Elke_Hentschel.pdf

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Adverbial, Adverbial Adverbialbestimmung<br />

(hier: gesenkt) oder wie in das Bierglas in der Hand eine Präpositionalphrase<br />

(hier: in der Hand) enthalten muss – und dem adverbialen Akkusativ unterschieden,<br />

bei dem dies wie in jeden Morgen nicht der Fall sein muss (vgl.<br />

Duden 2009: 816, 895f.) und von dem gelegentlich durchaus noch neue<br />

Konstruktionen gebildet werden.<br />

Seltener kommen Partizipialkonstruktionen als Adverbialbestimmungen<br />

vor: Dein Interesse vorausgesetzt, könnte ich dir den Zusammenhang näher<br />

erklären.<br />

Häufiger sind Infinitivkonstruktionen wie in Ich muss dringend Urlaub<br />

machen, um mich ein bisschen zu erholen.<br />

Schließlich können auch vollständige Sätze als sog. Adverbialsätze die<br />

Funktion einer Adverbialbestimmung übernehmen: Ich habe mir Urlaub genommen,<br />

weil ich mich dringend ein bisschen erholen muss.<br />

Funktion<br />

Traditionell wird zwischen obligatorischen und fakultativen Adverbialbestimmungen<br />

unterschieden. Diese Unterscheidung ist einfach zu handhaben:<br />

Manche Verben verlangen eine adverbiale Bestimmung (Er wohnt in<br />

Bern), ohne die ein Satz unvollständig oder zumindest markiert ist ( ?Wohnst<br />

Du noch oder lebst Du schon?). Demgegenüber ist in Bern im Satz Gestern hat<br />

es in Bern ein schweres Gewitter gegeben ein fakultativer Zusatz. Schwieriger<br />

ist die Unterscheidung zwischen Ergänzungen und freien Angaben, die<br />

nicht immer einheitlich gehandhabt wird. Zifonun u. a. (1997: 1099) unterscheiden<br />

zwischen freien Adverbialbestimmungen, die völlig unabhängig<br />

vom Verb stehen und daher als Angaben (bei ihnen: Supplemente) anzusehen<br />

sind, und solchen, die als Ergänzungen (bei ihnen: Komplemente) mehr<br />

oder weniger direkt vom Verb abhängig sind. Dabei kann es sich sowohl um<br />

obligatorische als auch um fakultative Adverbiale handeln, die im Falle der<br />

obligatorischen vom Verb gefordert werden oder für die im Falle der fakultativen<br />

das Verb zumindest eine mögliche Leerstelle im Satz eröffnet. Solche<br />

Komplemente werden dann wiederum in Direktiv- (Richtungsangaben), Situativ-<br />

(Orts- oder Zeitangaben) und Dilativkomplemente (Veränderungsoder<br />

Reichweitenangaben) unterteilt.<br />

Eine andere Möglichkeit, Adverbialbestimmungen syntaktisch zu unterteilen,<br />

besteht darin, sie nach ihrem Skopus, also ihrer Reichweite im Satz,<br />

zu klassifizieren. So gibt es Adverbialbestimmungen, die sich direkt auf das<br />

Verb beziehen (Sie schwimmt schnell), solche die sich auf den gesamten Satz<br />

beziehen (Gestern war sie noch schneller als sonst) und solche, die eine übergeordnete<br />

Sprechereinschätzung ausdrücken (Leider konnte ich nicht dabei<br />

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