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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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größen nur zum Teil als zukunftsorientiert einzustufen sind. Auch das Gastronomieangebot ist nur mit 18 % der<br />

Betriebe als zeitgemäß und ansprechend bewertet worden.<br />

Der Gutachter bemängelt zudem die städtebauliche Qualität der Innenstadt, die insgesamt eine mangelhafte<br />

Aufenthaltsqualität aufweist.<br />

Als gutachterliche Empfehlungen <strong>im</strong> Hinblick auf die branchenbezogene Einschätzung werden konkrete Ansied-<br />

lungshinweise gegeben, die nach kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf unterschieden sind.<br />

• Kurzfristiger Bedarfsbereich:<br />

Spezialisierte Lebensmittelanbieter, Drogeriemarkt, Blumen<br />

• Mittelfristiger Bedarfsbereich:<br />

Oberbekleidung, Wäsche, Strümpfe, sonstige Bekleidung, He<strong>im</strong>textilien, Kurzwaren, Sportartikel,<br />

Schuhe, Bücher, Papier- und Schreibwaren, Spielwaren<br />

• Langfristiger Bedarfsbereich:<br />

Antiquitäten, Kunstgegenstände, Haushaltwaren, Glas, Porzellan, Keramik, Foto, Optik; Lederwaren<br />

In seiner betriebsbezogenen Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der Völklinger Innenstadt betont der<br />

Gutachter den Nachholbedarf bei der Ansiedlung von attraktiven regionalen und überregionalen Filialisten, die<br />

zu einer Gesamtattraktivität der Innenstadt betragen könnten. Auch sind die geringen Flächengrößen ein Ent-<br />

wicklungshemmnis und die leerstehenden Groß<strong>im</strong>mobilien, so dass eine entsprechende Flächenaufbereitung<br />

erfolgen muss und zusätzlich themenbezogene Nischenbetriebe für den Besatz von Nebenlagen gewonnen<br />

werden.<br />

In seiner standortbezogenen Einschätzung empfiehlt das Gutachten:<br />

• Die Konzentration auf die zentralen Geschäftslagen,<br />

• die themenbezogene Neupositionierung von Nebenlagen,<br />

• die Neuüberplanung des Kaufhofstandortes,<br />

• die marktgerechte Aufbereitung bestehender Geschäftsflächen,<br />

• gezieltes Leerflächenmanagement und<br />

• die Einbindung der Handels- und Gewerbeentwicklung in ein übergeordnetes Innenstadtentwicklungs-<br />

konzeptes.<br />

Die Beurteilung des lokalen Verlagerungspotenzials wird vom Gutachter eher als gering eingeschätzt. Hierbei ist<br />

zum einen die das generell Potenzial an vorhandenen Betrieben in der Verlagerungszone und zum anderen das<br />

mögliche Aufwertungspotenzial <strong>im</strong> Falle einer Verlagerung in die Innenstadt als gering einzuschätzen. 172<br />

172 ebenda<br />

101

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