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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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7.1 Grundzüge des Neuen Steuerungsmodells<br />

„Eine Organisation, bei der Erfolg oder Produktivität allein von der Schnelligkeit und Intelligenz des steuernden<br />

Zentrums abhängig sind, wird der Vielfalt und dem Wechsel der Problemlagen nicht mehr gerecht.“<br />

Hermann Hill, 1997<br />

Die Auseinandersetzung mit dem „Tilburger Modell“, das ein Administrations- und Politikmodell der niederlän-<br />

dischen Stadt Tilburg beschreibt und Anfang der 1990er Jahre vom der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für<br />

<strong>Verwaltung</strong>svereinfachung (KGSt) veröffentlicht wurde, bildet unter dem Oberbegriff „Neues Steuerungsmo-<br />

dell“ die Anfänge der aktuellen <strong>Verwaltung</strong>smodernisierung in der deutschen Kommunalverwaltung, mit der der<br />

Wandel von der kommunalen Behörde zum kommunalen Dienstleistungsunternehmen eingeleitet werden soll. 544<br />

Die deutschen <strong>Verwaltung</strong>sgesetze definieren die Behörden als eine organisatorisch selbstständige Stelle, die<br />

öffentlich-rechtliche <strong>Verwaltung</strong>stätigkeit ausübt. 545 Das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz<br />

definiert in § 1 das Wesen der Gemeinden als „die in den Staat eingeordneten Gemeinwesen der in örtlicher<br />

Gemeinschaft lebenden Menschen. Sie regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Gesetze durch die von der Bürgerschaft gewählten Organe in eigener Verantwortung.“ 546 Die Selbstverwaltungs-<br />

angelegenheiten werden in § 5 geregelt, der die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, „zur Förderung des<br />

Wohles ihrer Einwohnerinnen und Einwohner alle öffentlichen Aufgaben zu erfüllen, soweit diese nicht Kraft<br />

Gesetzes anderen Stellen übertragen sind.“ 547 Zudem haben die Gemeinden „insbesondere die Aufgabe, das<br />

soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.“ 548<br />

Die Erfüllung dieser Aufgaben wird für die Kommunen jedoch <strong>im</strong>mer schwieriger, wobei die Ausgangslage in<br />

den Kommunen für die notwendige Modernisierung der <strong>Verwaltung</strong> von Wommelsdorf mit folgenden Stichworten<br />

beschrieben wird:<br />

• Finanznot,<br />

• Zu geringe Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzip,<br />

• Bürokratische Strukturen,<br />

• Fehlende Motivation bei den Mitarbeitern sowie unzureichende<br />

Führungsqualitäten der Vorgesetzten,<br />

• Unzufriedenheit der Bürger,<br />

• Verstärkter Wettbewerb durch die Globalisierung der Weltmärkte.<br />

Aus diesen Rahmenbedingungen lassen sich folgende Ziele für die <strong>Verwaltung</strong>smodernisierung ableiten:<br />

• Wirtschaftlicheres <strong>Verwaltung</strong>shandeln, um finanzielle Handlungsspielräume zurückzugewinnen,<br />

• Entwicklung von Informationssystemen über Kosten und Erfolg der <strong>Verwaltung</strong>stätigkeit,<br />

• Neue Organisationsstrukturen,<br />

• Mitarbeitermotivation,<br />

• Bürgerservice,<br />

• Standortsicherung. 549<br />

544<br />

B.Stratmann, 1999, a.a.O. zum Tilburger Modell, vgl. B. Glöckner, Neue Konzepte für die <strong>Verwaltung</strong> – Tilbuger Erfahrungen<br />

mit <strong>Verwaltung</strong>smodernisierung, in: Städtische Kreativität, a.a.O., S. 206-218<br />

545<br />

K. Steffen, Von der kommunalen Behörde zum kommunalen Dienstleistungsunternehmen, in: Baunack-Bennefeld,<br />

Elsenbroich, Gladow, Kutz, Schmidt, Steffen, Weidemann, <strong>Verwaltung</strong>smodernisierung / Neue Steuerungsmodelle – Darstellung,<br />

Wiesbaden 2006, Kapitel 1<br />

546<br />

Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG – Saarland v. 15.01.1964, i.d.F.v. 1997, § 1 Abs.1<br />

547<br />

ebenda, § 5 Abs.1<br />

548<br />

ebenda, § 5 Abs.2<br />

549<br />

J. Wommelsdorff, Grundzüge der <strong>Verwaltung</strong>smodernisierung, in: Praxis der Kommunalverwaltung, Beitrag B18 (alle<br />

Landesausgaben), Wallruf 1999<br />

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