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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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In der kommunalen Praxis spielen <strong>im</strong> wesentlichen folgende Organisationsmodelle ein Rolle:<br />

• Betreibermodell – Ein privater Betreiber übern<strong>im</strong>mt die <strong>Planung</strong>, den Bau und das Eigentum öffentli-<br />

cher Einrichtungen in Abst<strong>im</strong>mung mit der Kommune.<br />

• Betriebsführungsmodell – Hier handelt der Private nach Weisung, in Namen und auf Rechnung der<br />

Kommune.<br />

• Kooperationsmodell – Es erfolgt zum Betrieb einer öffentlichen Einrichtung die Gründung einer ge-<br />

mischtwirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft, in der die Kommune die Mehrheit hat. Hierbei sind je-<br />

weiligen Grenzen der kommunalwirtschaftlichen Beteiligung (KSVG) zu beachten.<br />

• Konzessionsmodell – Der Vertrag regelt die Bau- und Vorfinanzierung, wobei die Kosten vom kom-<br />

munalen Auftraggeber in Raten zurückgezahlt werden.<br />

• Gemischtwirtschaftliche Unternehmen – Kommunen und private Unternehmen gründen z.B. Entwick-<br />

lungsgesellschaften zur Durchführung von Umstrukturierungsprojekten oder auch zur gemeinsamen<br />

Wirtschaftsförderung. 447<br />

Die o.g. Organisationsformen best<strong>im</strong>men die Finanzierungsmodelle. Unterschiedliche Beteiligungen und<br />

Vertragselemente können jedoch kombiniert werden. Eine Finanzierung von Investitionsprojekten kann mit<br />

Hilfe folgender Modelle erfolgen:<br />

• Kommunalkredite – Der Vorteil besteht aus günstigen Zinskonditionen.<br />

• Kommunal gesicherte Unternehmenskredite – Über Ausfallbürgschaften, Patronatserklärungen, Be-<br />

standssicherungserklärungen, Gewähr- und Garantieverträge wird der Bonitätsvorteil der öffentlichen<br />

Hand an den privaten Kreditnehmer weitergereicht.<br />

• Factoring / Forfaitierung – Im Bereich der Be- oder Entsorgung werden Kreditmittel, die ein privates<br />

Unternehmen erhält, mit den zukünftigen Forderungen der Kommune gegenüber den Benutzern abge-<br />

treten.<br />

• Leasing – Hier werden Wirtschaftsgüter gegen Ratenzahlung dem Leasingnehmer überlassen. Eine<br />

Sonderform ist das sale-and-lease-back-Verfahren, das jedoch rechtlich problematisch ist.<br />

• US-Cross Boarder-Lease – US-Investoren nutzen steuerliche Vorteil in den USA, indem Wirtschaftsgü-<br />

ter eines kommunalen Eigentümer geleast oder gemietet werden, um diese dann an ihn zurück zu ver-<br />

mieten.<br />

• Miete und Mietkauf<br />

• Investorenmodell – Die Kommune schreibt ein Investitionsvorhaben aus, das die Errichtung z.B. eines<br />

Gebäudes durch ein Konsortium aus Architekt, Bauunternehmen und Bank vorsieht. Im Anschluss an<br />

die Fertigstellung wird das Objekt von der Kommune gemietet, geleast oder über einen Ratenkauf er-<br />

worben.<br />

• Fondsmodell – Eine Objektgesellschaft verkauft einer begrenzten Zahl von Kommandantisten Anteile<br />

und finanziert hierüber die Investition.<br />

• Contracting – Im Bereich der Energiewirtschaft finanziert der Contractor seine privaten Investitionen<br />

für die energetische Aufrüstung öffentlicher Gebäude aus den eingesparten Energiekosten.<br />

447 ebenda, vgl. a. DStGB 2002<br />

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