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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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In Fall von erheblichen Immobilienleerständen ist dabei <strong>zwischen</strong> einem strukturell dauerhaften Leerstand und<br />

einem vorübergehenden Leerstand zu unterscheiden, was wiederum erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrs-<br />

wertermittlung der Immobilien hat. Zu Anfang einer Verkehrwertermittlung leerstehender Objekte muss analy-<br />

siert werden, ob es Möglichkeiten gibt, die Rentierlichkeit der Immobilie wieder herzustellen. Hierzu gehört z.B.<br />

die Prüfung der bautechnischen Anlagen, des Gebäudemanagements, der steuerlichen Rahmenbedingungen, der<br />

Altlastenproblematik, des Wohnungsmarktes und baulicher Maßnahmen zur Attraktivitätsverbesserung unter<br />

Berücksichtigung des Sanierungsaufwandes. Ergibt diese Überprüfung, dass der Leerstand nicht dauerhaft ist, so<br />

spricht man von einem vorübergehenden Leerstand. Es muss dann abgeschätzt werden, wie hoch die Intensität<br />

und die Dauer des Leerstandes ist. Auch wenn es sich bei dem Objekt trotz des Leerstandes nicht um Liquidati-<br />

onsobjekt handelt, sinkt die Rentabilität mit der Dauer des Leerstandes. Die Ertragwertermittlung richtet sich<br />

nach folgendem Schema:<br />

Vorläufiger Ertragswert bei nachhaltiger Vermietung<br />

- kapitalisierter Einnahmeausfall infolge Leerstand<br />

- kapitalisierter nicht umlagefähiger Betriebskosten<br />

= Gebäudeertragswert entsprechend prognostiziertem Leerstand 363<br />

Je länger der Leerstand andauert, um so höher werden die zusätzlich zu tragenden Betriebskosten und um so<br />

stärker sinken die Einnahmen. Übersteigen die Betriebskosten die Jahresnettokaltmiete vermindert um:<br />

- die <strong>Verwaltung</strong>s- und Instandhaltungskosten,<br />

- das Restmietausfallwagnis und<br />

- den Bodenwertverzinsungsbetrag,<br />

so wird das bisher rentierlichen Objekt unrentierlich, da der Fortbestand des Objektes zu Einbußen führt. 364 , 365<br />

Übersteigen die Betriebskosten auf Dauer die Einnahmen und führt die o.g. Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine<br />

nachhaltige Rentierlichkeit sich auch durch bauliche oder sonstige Maßnahmen nicht herbeiführen lässt, so<br />

spricht man von einem Liquidationsobjekt. Die Restnutzungsdauer geht gegen Null, weil die Immobilien auf<br />

Dauer nicht mehr rentierlich ist. Wertmäßig bleibt nur der Bodenwert bestehen. Im Verkaufsfall ist aber nur der<br />

um die Freilegungskosten verminderte Bodenwert erzielbar. 366<br />

Ist eine anderweitige bauliche Nutzung des Grundstücks geplant und wirtschaftlich sinnvoll, so bietet sich als<br />

Verfahren für die Bewertung von Grundstücken mit nicht mehr nachgefragter Nutzung das Residualwertverfah-<br />

ren 367 an. Hier wird der Wert des Grundstücks nicht nach der bisherigen Nutzung bewertet, sondern aus seiner<br />

zukünftigen Verwendbarkeit. Der mit diesem Verfahren ermittelte Bodenwert ergibt sich aus der geplanten<br />

Nutzung, den Kosten, die für eine entsprechende Freilegung des Geländes aufzuwenden sind und der Dauer des<br />

Entwicklungsprozesses. Bei dem Residualwertverfahren handelt es sich um ein kalkulatorisches Verfahren, das<br />

investorenspezifische Überlegungen und Ansätze einbezieht. Der Wert eines Grundstücks ist in diesem Fall von<br />

363<br />

Wolfgang Kleiber, Wertermittlung und Stadtumbau, in: vhw Forum Wohneigentum Heft 6/2003, S. 305-312<br />

364<br />

ebenda<br />

365<br />

vgl. BauGB, Wertermittlungsrichtlinien<br />

366<br />

Wolfgang Kleiber, a.a.O.<br />

367<br />

von lateinisch residuum=Rest<br />

175

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