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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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wobei hier die Länderhaushalte <strong>im</strong> gleichen Umfang gemeint sind, wie die kommunalen Haushalte, sind die für<br />

die Regional- und <strong>Stadtentwicklung</strong> zuständigen Institutionen, also Land und Stadt, auf die Ausnutzung aller<br />

Fördermöglichkeiten angewiesen. Die europäische Regionalpolitik übt somit einen wesentlichen Einfluss auf die<br />

Regional- und <strong>Stadtentwicklung</strong> aus, indem best<strong>im</strong>mte Gebiete unter Beachtung best<strong>im</strong>mter Fördervorausset-<br />

zungen vorrangig gefördert werden.<br />

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen Interreg, Urban und Leader und den EU-Zielen 1 und 2 werden über<br />

die Strukturfonds finanzielle Förderungen für die Regionalentwicklung unter best<strong>im</strong>mten Förderbedingungen<br />

gewährt, die direkten Einfluss auf die Stadt- bzw. Regionalplanung haben. Die Länder stellen hierzu als Grund-<br />

voraussetzung zur Erlangung von EU-Fördermitteln für den jeweiligen Förderzeitraum Programmplanungsdo-<br />

kumente zusammen, in denen die Entwicklungsschwerpunkten mit den entsprechenden förderkonformen Maß-<br />

nahmen dargestellt werden. 390 Das saarländische Ziel-2-Programm besteht z.B. aus vier Entwicklungsschwer-<br />

punkten:<br />

Entwicklungsschwerpunkt 1:<br />

„Moderne Infrastrukturen – Leistungsfähige Wirtschaft“ beinhaltet Fördermaßnahmen in den Bereichen wirt-<br />

schaftsnahe und touristische Infrastruktur, Technologietransfer sowie Umweltschutzmaßnahmen.<br />

Entwicklungsschwerpunkt 2:<br />

„Umbau der Wirtschaft, Alternativen zu Kohle und Stahl“ hat Fördermaßnahmen <strong>im</strong> Bereich der Förderung<br />

betrieblicher Investitionen, der Maßnahme Forschung und Entwicklung <strong>im</strong> KMU, I u. K-Technologien, Förde-<br />

rung des privaten Tourismus, sowie Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung zum Inhalt.<br />

Entwicklungsschwerpunkt 3:<br />

„Lebenswerte Stadtstrukturen“ umfasst die Unterstützung benachteiligter Stadtgebiete inkl. Humanressourcen.<br />

Entwicklungsschwerpunkt 4:<br />

„Unterstützung von Übergangsgebieten“ fördert wirtschaftsnahe und touristische Infrastrukturmaßnahmen sowie<br />

betriebliche Investitionen in ehemaligen Ziel-2-und 5b-Gebieten <strong>im</strong> Zeitraum 2000-2005 391<br />

Für das Saarland stellt <strong>im</strong> Rahmen des Ziel-2-Programms der Entwicklungsschwerpunkt 3 – „Lebenswerte<br />

Stadtstrukturen“ der EU-Strukturfondsförderung einen Schwerpunkt dar. Hier werden Finanzmittel aus dem<br />

Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE- und dem Europäischen Sozialfonds mit Mitteln aus<br />

dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau-West“ und dem Programmteil „Städtebauliche<br />

Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ zu dem Landesprogramm „Stadt-Vision-Saar“ zusammengefasst,<br />

390 Die Auswahl basiert auf einem Auswahlverfahren – ex-ante-Bewertung – in dem die Fördergebiete mit den dazugehörenden<br />

Maßnahmen ausgewählt werden, deren Förderbedarf durch die <strong>im</strong> Rahmen der ex-ante-Bewertung mit Hilfe einer<br />

indikativen Methodik in Form eines Indikatorensystems für die Begleitung und Bewertung nachgewiesen ist. Die detaillierte<br />

Beschreibung der Vorgehensweise und der Ziele, Indikatoren und Bewertungsmaßstäbe finden sich in: Europäische Kommission,<br />

Generaldirektion Regionalpolitik, Der neue <strong>Planung</strong>szeitraum 2000-2006: methodische Arbeitspapiere, Arbeitspapier 7:<br />

Ex-Ante-Bewertung und Indikatoren für Interreg (Förderbereich Aund B), Oktober 2000<br />

391 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Saarlandes, Europahilfen für den Strukturwandel,<br />

http://www.wirtschaft.saarland.de/1161_10991.htm , Zugriff 18.10.2005, 11:57; s. hier auch download des kompletten Ziel-<br />

2-Programms<br />

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