29.10.2013 Aufrufe

Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mit dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 die Erstellung von „integrativen Handlungskon-<br />

zepten“ zum ersten Mal wieder als Grundlage für weiteres Handeln gefordert. Zusammen mit dem mittlerweile<br />

ebenfalls durch die BauGB-Novellierung durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) <strong>im</strong> Bauge-<br />

setzbuch verankertem Stadtumbau (§171b) sind jetzt für die Stadtplanung zukunftsweisende Instrumente gesetz-<br />

lich festgeschrieben worden, für die als Grundlage für das weitere Vorgehen die Erarbeitung von<br />

Stadt(teil)entwicklungskonzepten unabdingbar notwendig ist. Eine genaue Definition über die Inhalte dieser<br />

Konzepte gibt der Gesetzgeber dazu nicht. Es heißt lediglich: “Grundlage für den Beschluss nach Absatz 1<br />

(Stadtumbaugebiet) ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die<br />

Ziele und die Maßnahmen (§171a Abs.3) <strong>im</strong> Stadtumbaugebiet schriftlich darzulegen sind. 268<br />

Im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ geben die Aufgabenschwerpunkte die Inhalte des „Integrativen<br />

Handlungskonzeptes“ vor. Die Konzepte werden daher in der Regel neben der räumlichen und sozioökonomi-<br />

schen Analyse, die daraus abzuleitenden integrativen Projektbestandteile in den Bereichen Bürgermitwirkung,<br />

Stadtteilleben, Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung, Quartierszentren, soziale, kulturelle und bildungs-<br />

bezogene Infrastruktur, Wohnen, Wohnumfeld und Ökologie sowie das vor Ort tätige Quartiersmanagement<br />

beinhalten. Hierzu regelt das Baugesetzbuch in § 171e Abs.4: " Grundlage für den Beschluss nach Absatz 3<br />

(Gebietsbeschluss) ist ein von der Gemeinde unter der Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufga-<br />

benträger aufzustellendes Entwicklungskonzept." 269 Im Saarland hat das Ministerium für Umwelt <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Landesprogramms Stadtvision Saar einen Leitfaden für die Erstellung von integrativen Handlungskonzepten<br />

erstellt.<br />

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund DStGB hat sich in seinem Positionspapier zur <strong>Stadtentwicklung</strong><br />

<strong>zwischen</strong> privatem Einfluss und öffentlicher <strong>Verwaltung</strong>, zur Ausgestaltung einer zukunftsorientierten Stadtent-<br />

wicklung geäußert. 270 Die desolate kommunale Haushaltslage führt dazu, dass Städte und Gemeinden in <strong>im</strong>mer<br />

stärkerem Ausmaß handlungsunfähig werden. Dennoch besteht weiterhin für die Kommunen die Aufgabe der<br />

Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und Wirtschaft. Die Einbeziehung privater Akteure in die Stadtentwick-<br />

lung ist daher eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche <strong>Stadtentwicklung</strong> und Stadtumbau.<br />

Die Erarbeitung integrierter <strong>Stadtentwicklung</strong>skonzepte, in denen auf Konsens basierende Entwicklungsziele<br />

formuliert sind, ist dazu geeignet, Vertrauen in die städtische Entwicklung auch in schwierigen Phasen zu schaf-<br />

fen. Public-Private-Partnership-Modelle können u.U. dazu geeignet sein, Stadtumbau-Projekte überhaupt erst<br />

initiieren zu können. 271 Öffentliche Fördermittel können hierzu erste Anreize bieten, um private Investoren auch<br />

zu einem Engagement in schrumpfenden Städten zu bewegen. <strong>Stadtentwicklung</strong>skonzepte und ein festgelegter<br />

finanzieller Handlungsrahmen für die Umsetzung der Projekte, zu denen sowohl die Gestaltung öffentlicher<br />

Räume als auch die finanzieller Förderung privater Projekte wie Immobiliensanierung und Reaktivierung von<br />

267 E. Ritter,1998, a.a.O<br />

268 Baugesetzbuch (BauGB), a.a.O., § 171b<br />

269 ebenda, § 171 e<br />

270 Deutscher Städte- und Gemeindebund DStGB, 10 Thesen des DStGB zur <strong>Stadtentwicklung</strong> <strong>zwischen</strong> privatem Einfluss<br />

und öffentlicher Verantwortung, erstellt <strong>im</strong> Rahmen des II. Nationalen Städtebaukongresses am 10./11.05.2004 in Bonn<br />

271 ebenda<br />

132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!