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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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nen und spezifischen Informationen, E-Mails, die an einen best<strong>im</strong>mten Adressatenkreis geschickt werden kön-<br />

nen, Newsletter, die als Informationspakete an Abonnenten verschickt werden und Downloads. Das E-<br />

Informationsangebot kann dazu noch an die Bedürfnisse von spezifischen Bevölkerungsgruppen angepasst<br />

werden. Um auf Termine oder Veranstaltungen hinzuweisen oder um über aktuelle Themen und Vorhaben zu<br />

informieren, werden auch Aushänge, Beilagen und Wurfsendungen eingesetzt. In der Regel erreicht man hier-<br />

durch einen breiten Adressatenkreis. Um thematische Hintergründe, Zusammenhänge und Positionen verschie-<br />

dener Gruppen interessant darstellen zu können, hat sich die Ausstellung zu best<strong>im</strong>mten Themen, Projekten und<br />

<strong>Planung</strong>en bewährt. Aktuelle Entwicklungen oder eine kontinuierliche Information über laufende Prozesse<br />

können über die lokalen Medien verbreitet werden. In der Stadtplanung und in der Kommunalpolitik weit ver-<br />

breitete Informationsmöglichkeiten sind mit Einwohnerversammlungen, Vortrags- und Diskussionsveranstaltun-<br />

gen, Ortsbegehungen/Exkursionen und Einwohnerfragestunden gegeben. Best<strong>im</strong>mte gesellschaftliche Gruppen,<br />

wie Parteien oder Umweltschutzverbände können die Öffentlichkeit auch mit Hilfe einer zielgerichteten Kam-<br />

pagne informieren. 500<br />

Beteiligen<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch sind verschiedene Beteiligungsmethoden<br />

den Planenden vorgegeben. Hierbei handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung durch Aushang der <strong>Planung</strong>s-<br />

absichten oder die Durchführung einer Bürgerversammlung. In diesen ersten Schritten verschw<strong>im</strong>men die<br />

Grenzen <strong>zwischen</strong> der Information der Öffentlichkeit und der Information der Planenden über die Meinungen<br />

der BürgerInnen. Ebenfalls zu den Instrumenten des BauGB zählen die öffentliche Auslegung und die Anhörung<br />

und Erörterung. Die BürgerInnen können aber auch über Petitionen, Bürgeranträgen oder – begehren erreichen,<br />

dass staatliche Organe sich mit best<strong>im</strong>mten Themen beschäftigen. In diesem Fall geht die Initiative von den<br />

Betroffenen aus, während in den meisten <strong>Planung</strong>sprozessen sowohl die Information als auch die Beteiligung<br />

von der Kommune initiiert wird. Neben diesen formal definierten Beteiligungsinstrumenten stehen eine Vielzahl<br />

von informellen Beteiligungsmethoden zur Verfügung. 501<br />

• Bürgernahe Beratung<br />

Hier soll eine Beratung nicht <strong>im</strong> Rathaus stattfinden, sondern fachliche Information, Unterstützung und<br />

Betreuung wird ortsnah und niederschwellig, z.B. <strong>im</strong> Stadtteilbüro angeboten oder als aufsuchende Beratung<br />

die BürgerInnen direkt angesprochen. 502<br />

• Aktion Ortsidee oder Gemeinsinn-Werkstatt<br />

Mit dieser Methode soll aus der Bürgerschaft heraus eigenständig Ideen für ihre Umwelt entwickelt werden<br />

und die Bereitschaft zu freiwilligem Engagement unterstützt werden. 503<br />

• Arbeitsgruppe oder <strong>Planung</strong>swerkstatt<br />

Soll <strong>im</strong> Rahmen eines Beteiligungsprozesses an einer konkreten <strong>Planung</strong>saufgabe mitgearbeitet werden, so<br />

bietet sich die Bildung einer Arbeitsgruppe an, die einen <strong>Planung</strong>s- und Entwicklungsprozess begleitet. Sind<br />

499 s.a. H.Rilchers, Aktivierende Befragung, in: A. Ley, L. Weitz (Hrsg.) Praxis Bürgerbeteiligung,S.60-71 und als Spezialfall<br />

der Aktivierenden Befragung die Arbeitsbuchmethode in: A. Reinert, Arbeitsbuchmethode, in: A. Ley, L. Weitz (Hrsg.<br />

Praxis Bürgerbeteiligung, S. 76-82<br />

500 ebenda, s. hier auch die ausführliche Beschreibung der Anwendung dieser Methoden<br />

501 vgl. Kapitel 6.7.1.<br />

502 Bischoff, Selle, Sinning, 2005, a.a.O.<br />

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