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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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Dem Strukturwandel wurden als Antwort auf die damit einhergehenden städtebaulichen Probleme in der Ver-<br />

gangenheit vor allem das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts entgegengesetzt, das finanzielle<br />

Unterstützung für die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch die Städtebauförderung gewährte. Das Ziel<br />

hat sich von der Flächensanierung der 1960er Jahre hin zu einer behutsamen Stadterneuerung seit den 1970er<br />

Jahren gewandelt, die seit dieser Zeit der Attraktivität der Innenstädte und damit der Konkurrenzfähigkeit ge-<br />

genüber dem Umland besondere Bedeutung zumisst. 189<br />

Der Strukturwandel in Wirtschaft und Bevölkerung erfordert aber andere Strategien, um dem Funktionsverfall<br />

der Städte entgegenzuwirken. Nur durch den Einsatz hoheitlicher Instrumente, wie es das besondere Städtebau-<br />

recht bisher vorsah, läßt sich der Stadtumbau nicht bewältigen. Stadtumbau muss <strong>im</strong> Grundsatz auf Konsens<br />

<strong>zwischen</strong> allen Akteuren angelegt sein. 190<br />

Mit der Neuaufnahme des Stadtumbaus <strong>im</strong> § 171 a-d in das Baugesetzbuch (BauGB) wird den Kommunen ein<br />

Instrument zur Verfügung gestellt, dass in Ergänzung des besonderen Städtebaurechts (also der behutsamen<br />

Stadterneuerung) und der ebenfalls <strong>im</strong> § 171 e neu aufgenommenen Sozialen Stadt, die Anpassung der Stadt-<br />

strukturen an die Erfordernisse der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft ermöglicht. Im Rahmen dieses<br />

Ziels sollen die innerstädtischen Bereiche sowie die Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Umwelt verbessert<br />

werden. Der besondere Unterschied zu den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen liegt aber in der explizit<br />

genannten Möglichkeit, nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zuzuführen. Dies hat<br />

besondere Bedeutung für stadtbildprägende innerstädtische Altbaubestände, der Erhalt und Neunutzung einen<br />

Beitrag zur Wahrung des baukulturellen Erbes leistet. Ebenso stellen die Rückbaumöglichkeit von dauerhaft<br />

leerstehenden Gebäuden, die absehbar nicht mehr genutzt werden können und die Zuführung der freigelegten<br />

Flächen zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer Zwischennutzung einen wichtigen Beitrag<br />

zu Aufwertungsmaßnahmen <strong>im</strong> innerstädtischen Bereich für das Wohnumfeld der Bewohnerinnen und Bewoh-<br />

ner dar, um so die Lebensqualität in der Innenstadt zu erhöhen. 191<br />

Nachdem über Jahrzehnte hinweg als Lösung aller Probleme eine Wachstumsstrategie postuliert wurde, wird<br />

nunmehr erkannt, dass auch die Schrumpfung von Städten oder Stadtquartieren eine Zukunftschance mit sich<br />

bringt, denn sie kann zu mehr Lebensqualität in den Innenstädten führen. Die Nutzung dieser neuen Qualitäten<br />

führt zu einer nachhaltigen <strong>Stadtentwicklung</strong>, die der Innenentwicklung wieder Vorrang einräumt. Nicht zuletzt<br />

ist es eine Chance, durch den integrierten Handlungsansatz der geforderten Stadt(teil)entwicklungskonzepten,<br />

ein vernetztes Denken wieder in der <strong>Stadtentwicklung</strong>spolitik zu etablieren, das das Ressortdenken und -<br />

egoismus zugunsten einer integrativen Strategie ablöst.<br />

<strong>Stadtentwicklung</strong>skonzepte als Grundlage strategisch nachhaltiger <strong>Stadtentwicklung</strong>spolitik tragen schließlich<br />

der Notwendigkeit Rechnung, dass den strukturellen Problemen letztlich nur durch eine integrierte und länger-<br />

189 BMVBW, Städtebaulicher Bericht 2004, a.a.O.<br />

190 G. Schmidt-Eichstätt, a.a.O.<br />

191 BauGB 2004, a.a.O., § 171a, Abs. 3<br />

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