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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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6.3.3 Soziale Stadt<br />

Die Bundesregierung hat 1999 das Bund-Länder-Programm “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf -<br />

Die Soziale Stadt“ in den alten und neuen Bundesländern auf den Weg gebracht. Bereits 1993 wurde in Nord-<br />

rhein-Westfalen das Programm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" initiiert, das sozusagen ein<br />

Vorläuferprogramm für die Soziale Stadt war. In Ergänzung der klassischen Städtebauförderung stellt das<br />

Programm Soziale Stadt nicht bauliche Fragen in den Vordergrund, sondern die Frage, ob und wie künftig<br />

unsere Städte funktionsfähig bleiben. Ziel des Programms Soziale Stadt ist, durch integrierte Ansätze unter<br />

Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen in gefährdeten Stadtteilen soziale Missstände zu beheben und dazu<br />

beizutragen, die Lebensqualität wiederherzustellen, zu erhalten und zu verbessern. 259<br />

Das Programm Soziale Stadt ist, trotzdem es kein reines "Bauprogramm" ist, ein Investitionsprogramm. Die mit<br />

den Finanzmitteln des Programms geförderten Investitionen sollen jedoch durch nicht-investive Maßnahmen<br />

ergänzt werden, die wiederum durch andere Programme oder Initiativen gefördert werden, damit alle Maßnah-<br />

men des integrierten Handlungsansatzes abgedeckt werden können. Dies gilt insbesondere für die nicht-<br />

investiven Maßnahmen <strong>im</strong> sozialen Bereich, die ein wichtiger Bestandteil des Programm Soziale Stadt sind.<br />

Zudem sollen neue Wege der Finanzierung, der Nutzung privater Unternehmensinitiativen und des Einsatzes<br />

privaten Kapitals erschlossen werden.<br />

Die Finanzhilfen des Programms Soziale Stadt werden auf der Grundlage von Art. 104 a Abs. 4 GG eingesetzt<br />

für Investitionen städtebaulicher Maßnahmen zur innovativen, nachhaltigen <strong>Stadtentwicklung</strong>. Dazu zählen<br />

insbesondere folgende Maßnahmengruppen:<br />

- Verbesserung der Wohnverhältnisse,<br />

- Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten<br />

- Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene,<br />

- Verbesserung der sozialen Infrastruktur, insbesondere für junge Menschen,<br />

- Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten,<br />

- Maßnahmen für eine sichere Stadt,<br />

- Umweltentlastung,<br />

- Öffentlicher Personennahverkehr,<br />

- Wohnumfeldverbesserung,<br />

- Stadtteilkultur,<br />

- Freizeit.<br />

Gegenstand der Förderung sind beispielsweise investive Maßnahmen in den Bereichen Bürgermitwirkung,<br />

Stadtteilleben, Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung, Quartierszentren, soziale, kulturelle und bildungs-<br />

bezogene Infrastruktur, Wohnen, Wohnumfeld und Ökologie sowie das vor Ort tätige Quartiersmanagement.<br />

259 vgl. hierzu auch die Aussagen H. Häußermann, W. Siebel,1987 in: Neue Urbanität bzgl. der Folgen des Schrumpfungs-<br />

prozesses und Fußnote Nr. 120<br />

129

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