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Stadtentwicklung im Spannungsfeld zwischen Planung, Verwaltung ...

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städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist daher <strong>im</strong> wesentlichen zur erstmaligen Entwicklung eines Gebietes<br />

geeignet.<br />

6.3.2 Stadtumbau<br />

Das Stadtumbauprogramm ist die Antwort der Städtebauförderung auf die zu erwartenden demografischen und<br />

wirtschaftsstrukturellen Veränderungen in der Bundesrepublik Deutschland. Es setzt den Rahmen für den Um-<br />

gang mit den hieraus resultierenden siedlungsstrukturellen und städtebaulichen Auswirkungen. Ziel des Bund-<br />

Länderprogramms ist es, funktionsfähige Stadtteile und Städte mit angemessener technischer, sozialer und<br />

kultureller Infrastruktur und einer intakten Sozialstruktur zu gewährleisten. Hier zeigen sich deutliche Parallelen<br />

zum Bund-Länderprogramm Soziale Stadt, das eine nachhaltige Entwicklung in Stadt- und Ortsteilen mit beson-<br />

deren sozialen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen sicherstellen soll. (vgl. Kapitel 6.3.3. Soziale<br />

Stadt)<br />

Der demografische und wirtschaftlicher Strukturwandel, die damit verbundenen Wohnungsleerstände, hohen<br />

Arbeitslosenquoten und die veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung haben in den östlichen Bundeslän-<br />

dern zu städtebauliche Verhältnissen geführt, denen die Bundesregierung mit dem Programm Stadtumbau-Ost<br />

entgegenwirken will und das die Kommunen dazu aufgefordert hat, sich mit der zukünftigen Entwicklung ihres<br />

Gebietes stärker auseinander zu setzen und städtebauliche Entwicklungskonzepte zu erstellen. Aber auch die<br />

westlichen Bundesländern haben die Forderung nach einer ähnlichen Anerkennung der Problemlage erhoben, so<br />

dass die Bundesregierung <strong>im</strong> Jahr 2002 zunächst ein ExWoSt-Modellvorhaben Stadtumbau-West mit 16 Pilot-<br />

städten initiiert hat. Die Pilotstädte wurden auf der Grundlage von Ländervorschlägen ausgewählt. Es handelt<br />

sich um die Städte Selb, Wildflecken, Bremen, Pirmasens, Oer-Erkenschwick, Wilhelmshaven, Lübeck, Völk-<br />

lingen, Bremerhafen, Salzgitter, Albstadt, Hamburg-Wilhelmsburg, Saarbrücken, Schwalm-Eder-Kreis, Gelsen-<br />

kirchen und Essen, für die die Bundesregierung für Modellvorhaben 2002 und 2003 30 Millionen Euro (Ver-<br />

pflichtungsrahmen) bereitgestellt hat. Die Länder und Gemeinden beteiligen sich ebenfalls an der Finanzierung.<br />

Mit diesen Modellvorhaben sollen die städtebaulichen Instrumente einschließlich der Städtebauförderung des<br />

Bundes überprüft werden und Hinweise auf Veränderungsbedarf ermittelt werden. 219<br />

Kernpunkt der Erfassung der siedlungsstrukturellen Veränderungen ist der Umgang mit schrumpfenden Städten<br />

oder Stadtteilen, die je nach Umfang des Bevölkerungsrückgangs unterschiedlich stark ausgeprägt sein können.<br />

In Regionen mit wirtschaftlichem Wachstum kann sogar Schrumpfung und Wachstum parallel zueinander<br />

auftreten. Die besondere Herausforderung für schrumpfende Städte ist die positive Auseinandersetzung mit<br />

dieser Entwicklung und der konzeptionelle Umgang mit den neuen siedlungsstrukturellen sozialen und ökonomi-<br />

schen Folgen. 220<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Die rechtlichen Grundlagen sind <strong>im</strong> Baugesetzbuch <strong>im</strong> Rahmen der Änderungen zum Europarechtsanpassungs-<br />

gesetz geschaffen worden. Der Stadtumbau ist nun dritter Teil des Zweiten Kapitels "Besonderes Städtebau-<br />

219 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.), Stadtumbau West, 16 Pilotstädte bauen um, Ausgabe 2004, Bearbeitung<br />

Forschungsagentur Stadtumbau West Forum GmbH, S.6<br />

220 ebenda<br />

120

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