DIFFERENTIALGEOMETRIE I–II - Homeweb2.unifr.ch
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(b) Gilt K ≥ δ für eine Zahl δ ∈ R, und hat die Geodätis<strong>ch</strong>e γ : [0, 1] → M,<br />
γ(t) = exp p (tX) keine zu p = γ(0) konjugierten Punkte, dann gilt<br />
∥<br />
∥(T X exp p )w ∥ ∥ ≤ s δ(‖X‖)<br />
‖X‖<br />
‖w‖ . (24.2.3)<br />
Na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>nitt 18.3 gilt für radiale Vektoren w ∈ T X T p M, dass ∥ (TX exp p )w ∥ =<br />
‖w‖, und na<strong>ch</strong> dem Gauß–Lemma werden die radiale und die dazu orthogonale Ri<strong>ch</strong>tung<br />
in T X T p M dur<strong>ch</strong> T X exp p in zueinander orthogonale Ri<strong>ch</strong>tungen in T exp(X) M<br />
abgebildet. Daher ist in Satz 1 die Eins<strong>ch</strong>ränkung auf Vektoren orthogonal zur<br />
radialen Ri<strong>ch</strong>tung ni<strong>ch</strong>t gravierend.—Wir haben in (a) der Einfa<strong>ch</strong>heit halber vorausgesetzt,<br />
dass die Krümmungss<strong>ch</strong>ranke K ≤ ∆ überall gilt. Der Beweis zeigt aber,<br />
dass die Forderung K( ˙γ(t), Y ) ≤ ∆ für t ∈ [0, 1] und alle Y ∈ T ˙γ(t) M ausrei<strong>ch</strong>end<br />
ist. Entspre<strong>ch</strong>endes gilt in (b).<br />
Beweis von Satz 1. Na<strong>ch</strong> dem Korollar in 23.1 ist (T X exp p )w = J(1), wobei J das<br />
Jacobifeld längs γ(t) = exp(tX) bezei<strong>ch</strong>net mit J(0) = 0 und ∇ t J(0) = ι −1 X<br />
w. Zum<br />
Beweis von (a) seien (M ∗ , g ∗ ) eine vollständige n–dimensionale Mannigfaltigkeit<br />
konstanter S<strong>ch</strong>nittkrümmung ∆, p ∗ ∈ M und A : T p M → T p ∗M ∗ eine lineare<br />
Isometrie. Sei X ∗ = AX und sei γ∗ : [0, 1] → M ∗ die Geodätis<strong>ch</strong>e γ ∗ (t) = exp(tX ∗ ).<br />
S<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> sei J ∗ das Jacobifeld längs c ∗ mit J ∗ (0) = 0 und ∇ t J ∗ (0) = A(∇ t J(0)).<br />
Dann gilt na<strong>ch</strong> dem Rau<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>en Satz und den Formeln für Jacobifelder in Räumen<br />
konstanter Krümmung aus Abs<strong>ch</strong>nitt 23.2<br />
‖J(1)‖ ≥ ‖J ∗ (1)‖<br />
= s ∆(‖ ˙γ ∗ ‖)<br />
‖ ˙γ ∗ ‖(∇ t J ∗ )(0)‖<br />
‖<br />
= s ∆(‖X‖)<br />
‖w‖ ,<br />
‖X‖<br />
wie behauptet. Der Beweis von (b) verläuft analog. QED<br />
Korollar 1. (a) Ist K ≤ ∆ mit einer positiven Zahl ∆, dann haben Geodätis<strong>ch</strong>e<br />
der Länge < π/ √ ∆ keine konjugierten Punkte.<br />
(b) Ist K ≥ δ mit einer positiven Zahl δ, dann haben alle Geodätis<strong>ch</strong>en der Länge<br />
≥ π/ √ δ konjugierte Punkte.<br />
(c) Ist K ≤ 0, dann hat keine Geodätis<strong>ch</strong>e konjugierte Punkte.<br />
Das Korollar folgt sofort aus Satz 1. Teil (c) ist identis<strong>ch</strong> mit der Proposition in<br />
Abs<strong>ch</strong>nitt 23.3, für die dort ein kurzer Beweis gegeben wurde. Da auf jeder kompakten<br />
Teilmenge von M eine S<strong>ch</strong>ranke K ≤ ∆ existiert, folgt aus (a) insbesondere,<br />
dass eine Geodätis<strong>ch</strong>e c auf jedem kompakten Intervall [a, b] hö<strong>ch</strong>stens endli<strong>ch</strong> viele<br />
zu c(a) konjugierte Punkte enthält.<br />
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