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DIFFERENTIALGEOMETRIE I–II - Homeweb2.unifr.ch

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1.8. Bemerkung. (Offene Teilmengen von C k –Mannigfaltigkeiten sind C k –Mannigfaltigkeiten).<br />

Sei (M, A) eine C k –Mannigfaltigkeit, und sei V ⊆ M offen. Dann<br />

ist offensi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong><br />

{(ϕ| U∩V , U ∩ V ) | (ϕ, U) ∈ A}<br />

ein C k –Atlas für V , versehen mit der Unterraumtopologie. Dabei bezei<strong>ch</strong>net ϕ| U∩V<br />

die Restriktion von ϕ auf U ∩ V ⊆ U.<br />

1.9. Definition. Seien (M, A) eine n–dimensionale C k –Mannigfaltigkeit, (M ′ , A ′ )<br />

eine C k′ –Mannigfaltigkeit und l ≤ min(k, k ′ ). Eine stetige Abbildung f : M → M ′<br />

heißt differenzierbar von der Klasse C l (oder eine C l –Abbildung), wenn gilt: Für<br />

jedes (ϕ, U) ∈ A und (ϕ ′ , U ′ ) ∈ A ′ mit f(U) ∩ U ′ ≠ ∅ ist<br />

ϕ ′ ◦ f ◦ ϕ −1 : ϕ ( U ∩ f −1 (U ′ ) ) → ϕ ′ (f(U) ∩ U ′ ) ⊆ R n′<br />

eine C l –Abbildung im übli<strong>ch</strong>en Sinne des R n . Ist speziell (M ′ , A ′ ) die reelle Gerade,<br />

versehen mit der Standardstruktur (1.6(d)), dann heißt f eine C l –Funktion.<br />

Wir bemerken, dass die Teilmenge U ∩ f −1 (U ′ ) eine offene Teilmenge von U ist, da<br />

f stetig ist und U ′ ⊆ M ′ offen. Also ist ϕ(U ∩ f −1 (U ′ )) offen in ϕ(U) und daher<br />

in R n , da ϕ(U) offen in R n ist. Damit ma<strong>ch</strong>t der Begriff der C l –Abbildung mit<br />

Definitionsberei<strong>ch</strong> ϕ(U ∩ f −1 (U ′ )) ⊆ R n ohne weiteres Sinn. Wir werden in 1.10<br />

sehen, dass man die Bedingung der Differenzierbarkeit von ϕ ′ ◦ f ◦ ϕ −1 ni<strong>ch</strong>t für<br />

alle Karten in A und A ′ na<strong>ch</strong>prüfen muss.<br />

1.9.1. Bezei<strong>ch</strong>nungen. Wir bezei<strong>ch</strong>nen mit C l (M, N) die Menge der C l –Abbildungen<br />

f : M → N. Diese Notation ist etwas ungenau, weil C l (M, N) von den<br />

differenzierbaren Strukturen A und A ′ abhängt. Im Fall N = R s<strong>ch</strong>reiben wir<br />

C l (M) := C l (M, R).<br />

1.10. Lemma. In den Bezei<strong>ch</strong>nungen von 1.9.1 gilt: f ∈ C l (M, M ′ ) genau dann,<br />

wenn zu jedem p ∈ M Karten (ϕ, U) ∈ A an p und (ϕ ′ , U ′ ) ∈ A ′ an f(p) existieren,<br />

so dass ϕ ′ ◦ f ◦ ϕ −1 : ϕ ( U ∩ f −1 (U ′ ) ) → R n′ eine C l –Abbildung ist. Insbesondere<br />

gilt für reellwertige Funktionen f ∈ C l (M) genau dann, wenn f ◦ ϕ −1 ∈ C l (ϕ(U))<br />

ist für alle Karten (ϕ, U) eines beliebigen Atlas A 1 ⊆ A.<br />

Beweis. Eine Implikation ist klar na<strong>ch</strong> Definition von C l (M, M ′ ). Zum Beweis der<br />

Umkehrung seien (ϕ 1 , U 1 ) ∈ A und (ϕ ′ 1, U ′ 1) ∈ A ′ beliebige Karten mit f(U 1 )∩U ′ 1 ≠<br />

∅. Wir müssen zeigen, dass die Abbildung<br />

ϕ ′ 1 ◦ f ◦ ϕ −1<br />

1 : ϕ 1 (U 1 ∩ f −1 (U ′ 1)) → R n′<br />

von der Klasse C l ist. Sei dazu x ∈ ϕ 1 (U 1 ∩ f −1 (U 1 ′ )). Dann gibt es Karten<br />

(ϕ, U) mit p = ϕ −1<br />

1 (x) ∈ U und (ϕ′ , U ′ ) mit f(p) ∈ U ′ , so dass ϕ ′ ◦ f ◦ ϕ −1 eine<br />

C l –Abbildung ist. Es ist<br />

ϕ ′ 1 ◦ f ◦ ϕ−1 1 = ( ϕ ′ 1 ◦ (ϕ′ ) −1) ◦ ( ϕ ′ ◦ f ◦ ϕ −1) ◦ ( ϕ ◦ ϕ −1 )<br />

1<br />

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