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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Einleitung<br />

führende Rolle übernehmen könnte. Sie könnte in diesem Netzwerk<br />

aufgr<strong>und</strong> ihres Expertenwissens im Bereich <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong><br />

<strong>und</strong> auf Basis ihrer guten Kontakte <strong>zu</strong>r regionalen Wirtschaft wesentlich<br />

da<strong>zu</strong> beitragen, im Netzwerk differenzierte auf den individuellen Hilfeplan<br />

bezogene Angebote entwickeln.<br />

5. Stärkung des Verbraucherschutzes<br />

Historisch gesehen haben z. B. die WfbM wie auch andere Organisationen<br />

(z. B. Integrationsfirmen, IFD/unterstützte <strong>Beschäftigung</strong>) eine anwaltliche<br />

Interessenvertretung für die Werkstattbeschäftigten übernommen,<br />

was zwangsweise <strong>zu</strong> Konflikten zwischen Individual- <strong>und</strong> Organisationsinteressen<br />

führte. Es ist daher erforderlich, eine institutionsunabhängige<br />

Interessenvertretung so <strong>zu</strong> entwickeln, dass die Ansprüche behinderter<br />

Menschen in rechtlich überprüfbarer Weise abgesichert sind.<br />

Im Bereich der Weiterentwicklung des Heimrechtes wird aktuell auch<br />

darüber diskutiert, inwiefern der Verbraucherschutz für Menschen,<br />

die soziale Dienstleistungen, wie z. B. ein Heim in Anspruch nehmen,<br />

gestärkt werden kann. An diesen Überlegungen sollte für den ganzen<br />

Bereich der teilstationären <strong>und</strong> ambulanten Leistungen gerade auch im<br />

Bereich <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> angekoppelt werden.<br />

6. Rechtsanspruch <strong>und</strong> Finanzierung – Personen- statt Institutionsbindung<br />

Rechtliche Ansprüche <strong>und</strong> Vergünstigungen wie Sozialversicherung,<br />

EM-Rentenanspruch <strong>und</strong> Berechtigung <strong>zu</strong>r Anrechnung auf die <strong>zu</strong> zahlende<br />

Ausgleichsabgabe, sind im Wesentlichen an die Institution WfbM<br />

geb<strong>und</strong>en.<br />

Das erschwert für die Betroffenen die Durchlässigkeit zwischen den<br />

jeweiligen Teilhabemöglichkeiten.<br />

Generell ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass diese Rechte <strong>und</strong> Vergünstigungen<br />

(das gilt auch für das Steuerprivileg) <strong>zu</strong>gunsten der Betroffenen <strong>und</strong> der<br />

für sie erbrachten Leistungen entstehen <strong>und</strong> nicht an einen bestimmten<br />

Leistungstyp (WfbM) geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Über die aktuell mögliche Leistungsform des Persönlichen Budgets hinaus,<br />

sollte diese Idee weiterentwickelt werden <strong>und</strong> Rechte <strong>und</strong> Vergünstigungen/Privilegien<br />

in Form eines »persönlichen Teilhabeguthabens«<br />

der jeweiligen Person <strong>zu</strong>geordnet werden. Dann könnte das System<br />

durchlässiger werden.<br />

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