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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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III Chancen langfristiger Unterstüt<strong>zu</strong>ng<br />

nach SGB II <strong>und</strong> SGB IX<br />

Einleitung<br />

Manfred Becker, Arnd Schwendy<br />

Für dieses Symposium haben wir einen Ausschnitt der <strong>Hilfen</strong> ausgewählt,<br />

der besonders unverzichtbar ist: die kontinuierliche fachliche Begleitung bei<br />

der beruflichen (Wieder-)Eingliederung. Wegen der besonderen Relevanz<br />

in diesen Gesetzesbereichen nehmen wir das SGB IX <strong>und</strong> das SGB II als<br />

Beispiel.<br />

Im Rahmen des Projektes »Teilhabe an <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> für<br />

psychisch kranke Menschen (TAB-Projekt)« hat sich unseres Erachtens erneut<br />

gezeigt, dass eine »koordinierende Be<strong>zu</strong>gsperson«, wie sie der »personenzentrierte<br />

Ansatz« der AKTION PSYCHISCH KRANKE vorsieht, bei der<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Unterstüt<strong>zu</strong>ng <strong>und</strong> beruflichen Wiedereingliederung von<br />

Menschen mit psychischer Beeinträchtigung von großer Bedeutung ist.<br />

Wir möchten im Folgenden belegen, dass diese kontinuierliche Begleitung<br />

erfolgreich <strong>und</strong> nachhaltig ist – besonders, wenn es ein verlässlich<br />

verfügbares Angebot für Betroffene <strong>und</strong> Betriebe gibt. Dies gilt eben ganz<br />

besonders auch für das Feld der beruflichen Teilhabe. Hier sind die Brüche<br />

zwischen den verschiedenen Angeboten <strong>und</strong> die zeitlichen Lücken besonders<br />

groß. Umso mehr gilt es, ein diese Lücken überspannendes Hilfsangebot<br />

persönlicher Unterstüt<strong>zu</strong>ng bereit<strong>zu</strong>stellen.<br />

Wiewohl die Integrationsfachdienste (IFD) <strong>und</strong> die anderen in diesem<br />

Symposium vorgestellten Hilfsangebote dieser Anforderung nur teilweise<br />

gerecht werden, kann m. E. doch gezeigt werden, dass sie auf dem richtigen<br />

Wege der wirksamen Unterstüt<strong>zu</strong>ng sind.<br />

Seit vielen Jahren werden kontinuierlich begleitende Fachkräfte als Unterstüt<strong>zu</strong>ng<br />

für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen <strong>und</strong><br />

Behinderungen eingesetzt. In Deutschland wurden seit 1977 Psychosoziale<br />

Dienste (PSD) <strong>zu</strong>r beruflichen Begleitung aufgebaut, die später in berufsbegleitende<br />

Dienste (BBD) <strong>und</strong> berufsbegleitende Integrationsfachdienste<br />

(IFD-B) umbenannt wurden. Dies geschah <strong>zu</strong>nächst im Rahmen kleiner<br />

Modelle <strong>und</strong> wurde – aufgr<strong>und</strong> der Erfolge – ab 1986 gesetzlich verankert.<br />

Ab 2001 wurde auch der Integrationsfachdienst <strong>zu</strong>r Vermittlung in <strong>Arbeit</strong><br />

(IFD-V) gesetzlich im damals neuen SGB IX verankert.<br />

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