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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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RPK-Empfehlungsvereinbarung: Ein Erfolgsmodell?<br />

in der Phase der Eignungsabklärung <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>serprobung vier bis sechs<br />

Wochen, in der Berufsvorbereitung bis <strong>zu</strong> sechs Monate, in der beruflichen<br />

Anpassung bis <strong>zu</strong> neun Monate oder im Eingangsverfahren <strong>und</strong> im Berufsbildungsbereich<br />

anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen bis <strong>zu</strong><br />

zwei Jahre.<br />

Für die Leistungen der medizinischen Rehabilitation ist die Rentenversicherung<br />

<strong>zu</strong>ständig, wenn eine gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit<br />

wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden oder bei bereits eingetretener<br />

Erwerbsminderung deren wesentliche Verschlechterung abgewendet<br />

werden kann. Wenn die obigen Vorausset<strong>zu</strong>ngen nicht erfüllt sind, die<br />

Leistung aber erforderlich ist, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit<br />

ab<strong>zu</strong>wenden, <strong>zu</strong> beseitigen, <strong>zu</strong> mindern, aus<strong>zu</strong>gleichen, ihre Verschlimmerung<br />

<strong>zu</strong> verhüten oder ihre Folgen <strong>zu</strong> mindern, trägt die Krankenversicherung<br />

die Kosten. Die Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben werden von der<br />

Rentenversicherung getragen, wenn die versicherungsrechtlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

(Anspruchszeiten) erfüllt sind. Ansonsten ist die B<strong>und</strong>esagentur<br />

für <strong>Arbeit</strong> <strong>zu</strong>ständig.<br />

RPK-Einrichtungen sind eigenständige Organisationseinheiten ab ca.<br />

20 Plätzen, die eng in das regionale Versorgungssystem eingeb<strong>und</strong>en sind,<br />

um wohnortnah ein vernetztes Angebot sicher<strong>zu</strong>stellen. Die Leistungen<br />

werden sowohl innerhalb der Rehabilitationseinrichtung erbracht als auch<br />

von der Einrichtung aus in den Lebensfeldern der Rehabilitanden <strong>und</strong> in<br />

Kooperation mit geeigneten Partnern in der Region.<br />

Neben der fachärztlichen Behandlung bietet die RPK unterschiedliche<br />

Therapien, wie z. B. Psychotherapie, Psychoedukation, Ergotherapie,<br />

<strong>Arbeit</strong>stherapie <strong>und</strong> Belastungserprobung, psychiatrische Krankenpflege<br />

<strong>und</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben, hier insbesondere spezifische<br />

berufsbildende <strong>und</strong> -fördernde Maßnahmen. Diese Leistungen können nur<br />

von einem multiprofessionellen Team (u. a. Facharzt für Psychiatrie <strong>und</strong><br />

Psychotherapie, Diplom-Psychologen, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) sichergestellt<br />

werden. Ein Be<strong>zu</strong>gstherapeut bzw. eine Be<strong>zu</strong>gstherapeutin stehen<br />

während der gesamten Rehabilitationszeit als persönliche Ansprechpartner<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung <strong>und</strong> übernehmen die Koordination der Rehabilitation (Case<br />

Management). Die Personalbemessung orientiert sich dabei <strong>zu</strong>nächst an einem<br />

ganztägig ambulanten Therapieprogramm. Zusätzliches Personal für die<br />

Abend-/Nachtzeiten muss für stationäre Patienten vorgehalten werden.<br />

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