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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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I Der richtige Start ist wichtig:<br />

Orientierung – Klärung – Entscheidung<br />

Einleitung<br />

Peter Kruckenberg, Ulrich Krüger<br />

Dieses Symposium trägt den Titel ›Der richtige Start ist wichtig‹. Dieser<br />

banalen Feststellung steht allerdings die Tatsache gegenüber, dass genau<br />

in diesem Bereich riesige Probleme <strong>zu</strong> lösen sind.<br />

Dem Prozess der Orientierung, Klärung <strong>und</strong> Entscheidung kommt enorme<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>. Bei psychischer Erkrankung sind dabei Besonderheiten<br />

<strong>zu</strong> berücksichtigen. Dies geschieht nicht in ausreichendem Maße.<br />

Bei der individuellen Berufswegeplanung sollte man genügend Zeit <strong>und</strong><br />

Kompetenz einsetzen. Dadurch lassen sich Fehlversuche, Resignation <strong>und</strong><br />

Sackgassen vermeiden.<br />

Krankheitsbedingt haben manche psychisch kranke Menschen eine<br />

gestörte Selbsteinschät<strong>zu</strong>ng. Es kommt z. B. <strong>zu</strong>r Selbstüberschät<strong>zu</strong>ng mit<br />

dem daraus resultierenden Risiko, falsche Entscheidungen für die berufliche<br />

Entwicklung <strong>zu</strong> treffen. Oft steht der Wunsch im Vordergr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

die individuellen Möglichkeiten <strong>und</strong> die Anforderungen des Berufslebens<br />

werden damit nicht ausreichend in Beziehung gesetzt. Eine kompetente<br />

Beratung, aber auch die Möglichkeit von Erprobungen <strong>und</strong> Erfahrungen<br />

im angestrebten Berufsfeld, können hier <strong>zu</strong>r Klärung beitragen.<br />

Auch professionelle Berater berücksichtigen oft <strong>zu</strong> wenig die individuellen<br />

Möglichkeiten. Sie sind oft <strong>zu</strong> sehr an den Anforderungen des <strong>Arbeit</strong>smarktes<br />

orientiert. Wenn diese noch nicht erfüllt werden können, neigen sie da<strong>zu</strong>,<br />

verfügbare Standardhilfen <strong>zu</strong> empfehlen. Diese berücksichtigen oft nicht<br />

ausreichend die besonderen Bedarfe psychisch beeinträchtigter Menschen.<br />

Zur Berufswegeplanung gehört die Planung der individuell erforderlichen<br />

<strong>Hilfen</strong>. Mit dem Sozialgesetzbuch IX hat der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger<br />

<strong>zu</strong>r Zusammenarbeit <strong>und</strong> schnellen Entscheidung verpflichtet. Nach<br />

§ 12 SGB IX sind die Rehabilitationsträger dafür verantwortlich, dass<br />

1. die im Einzelfall erforderlichen Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe nahtlos, zügig<br />

sowie nach Gegenstand, Umfang <strong>und</strong> Ausführung einheitlich erbracht<br />

werden,<br />

2. Abgren<strong>zu</strong>ngsfragen einvernehmlich geklärt werden,<br />

3. Beratung entsprechend den Zielen Selbstbestimmung <strong>und</strong> Teilhabe am<br />

Leben in der Gesellschaft gewährt werden,<br />

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