03.12.2012 Aufrufe

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Integration von behinderten Menschen <strong>zu</strong> fördern. Denkbar sei beispielsweise,<br />

dass Werkstätten auch ein Ort der Ausbildung von nicht behinderten<br />

Menschen werden, die einer besonderen Förderung bedürfen, um so ihre<br />

Chancen auf dem ersten <strong>Arbeit</strong>smarkt <strong>zu</strong> verbessern. Auch sei es vorstellbar,<br />

dass die Werkstätten Produktionslinien entwickeln, in denen auch nicht<br />

behinderte Menschen eine <strong>Beschäftigung</strong> finden.<br />

Die Leichtigkeit des Verfahrens<br />

Richard Auernheimer<br />

Das Persönliche Budget muss durch die Leichtigkeit des Verfahrens geprägt<br />

sein. Kostenträger <strong>und</strong> Betroffene haben ein gemeinsames Lösungsinteresse,<br />

ohne sich dessen immer bewusst <strong>zu</strong> sein. Das ist die Win-Win-Situation des<br />

Persönlichen Budgets.<br />

Neben dem Auftrag aus Artikel 3 Gr<strong>und</strong>gesetz leitet sich der Gestaltungsauftrag<br />

auch aus dem B<strong>und</strong>esgleichstellungsgesetz, den Ländergleichstellungsgesetzen,<br />

dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz <strong>und</strong> nicht <strong>zu</strong>letzt<br />

aus der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung<br />

ab. Diese Gesetze oder Verträge regeln zwar nicht die Eingliederungshilfe,<br />

aber es steht fest, dass die Gestaltung der Hilfe nicht im Widerspruch <strong>zu</strong> den<br />

Vorgaben der neuen bürgerrechtlichen Ausstattung stehen darf. »Teilhabe<br />

verwirklichen, Gleichstellung durchsetzen, Selbstbestimmung ermöglichen«,<br />

die Ziele des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen gelten<br />

nach dem politischen Willen aller Beteiligten.<br />

Das Persönliche Budget baut auf dem Lösungsansatz des Interessenausgleichs<br />

auf. Deshalb kommt es der Gleichstellung sehr nahe. Die Macht des<br />

Kostenträgers ist überholt. Das »Von-oben-Herab« der Eingliederungshilfe in<br />

der alten Verwaltungspraxis hatte seine Wurzeln in der öffentlichen Fürsorge.<br />

Die aktenführende Sachbearbeiterin, der Sachbearbeiter brauchen Qualifizierung,<br />

um an die neue Praxis herangeführt <strong>zu</strong> werden. Der Hilfeempfänger<br />

soll nach SGB IX Teilhabeberechtigter sein. Der Paradigmenwechsel vollzieht<br />

sich in der Alltagsform.<br />

Der Teilhabeberechtigte muss in diesem Verfahren mit seinen Interessen<br />

beachtet werden. Die alltägliche Praxis hat zwar noch sehr viele Probleme<br />

damit. Aber es ist klar, dass die Fehler im System abgebaut werden müssen.<br />

Für sie gäbe es auch keine Erfolgsbestätigung. Wer das Budget in den Formen<br />

des herrschaftlichen Dialogs <strong>zu</strong>teilt, scheitert. Er wird niemand dafür<br />

interessieren können. Und er wird auch keine Budgetlösungen finden.<br />

270

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!