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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Peter Kruckenberg<br />

Die einzelnen Module gehen bei weiterem Abklärungsbedarf jeweils ineinander<br />

über.<br />

Sobald entschieden wird, dass ein handlungsbezogenes zielgruppenspezifisches<br />

Assessment mit <strong>Arbeit</strong>serprobung erfolgt, wird nach einem Wochenplan<br />

verfahren, der von einer mindestens halbtägigen Anwesenheit am<br />

<strong>Arbeit</strong>sort ausgeht.<br />

Begleitet werden diese Anteile von reflektierenden, fördernden <strong>und</strong> diagnostischen<br />

Gesprächen in Selbst- <strong>und</strong> Fremdeinschät<strong>zu</strong>ng. Das Vorgehen<br />

ist prozesshaft <strong>und</strong> gestuft mit klarer Zielerarbeitung für die weiteren Förder-<br />

<strong>und</strong> Integrationsschritte.<br />

Von großer Bedeutung für den Klienten, die weiterbehandelnden <strong>und</strong><br />

-betreuenden Professionellen <strong>und</strong> den Leistungsträger ist der Abschlussbericht,<br />

der sowohl den diagnostischen Teil beinhaltet als auch die Hilfeplanung<br />

unter Einbeziehung wichtiger Be<strong>zu</strong>gspersonen <strong>und</strong> des Fallmanagers des<br />

<strong>zu</strong>ständigen Leistungsträgers.<br />

Das zielgruppenspezifische Assessment wird regelmäßig nach Vorlage<br />

des Hilfeplans einschließlich eines Vorschlags der Platzierung(svorbereitung)<br />

in der Hilfeplankonferenz abgeschlossen.<br />

Die Finanzierung des zielgruppenspezifischen Assessments erfolgt durch<br />

den beauftragenden Leistungsträger – nicht als Rehabilitationsmaßnahme,<br />

sondern <strong>zu</strong>r Abklärung der Erwerbsfähigkeit <strong>und</strong> der Notwendigkeit von<br />

<strong>Hilfen</strong> (im Rahmen eines Gesamtplans) bzw. der Berücksichtigung von<br />

Einschränkungen der <strong>Arbeit</strong>sfähigkeit. Der Hilfebedarf für die Eingangsstufe<br />

beträgt insgesamt ca. sechs bis zwölf Fachleistungsst<strong>und</strong>en, die begleitete<br />

<strong>Arbeit</strong>serprobung bis <strong>zu</strong> zehn Fachleistungsst<strong>und</strong>en pro Woche, der des<br />

Betriebspraktikums je nach Unterstüt<strong>zu</strong>ngsbedarf bis <strong>zu</strong> fünf Fachleistungsst<strong>und</strong>en<br />

pro Woche.<br />

Als eine verbindliche Gr<strong>und</strong>lage für die Hilfeplanung <strong>zu</strong>r Teilhabe an<br />

<strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> sind in jeder Region Vereinbarungen im Gemeindepsychiatrischen<br />

Verb<strong>und</strong> der Leistungserbringer <strong>und</strong> mit den Leistungsträgern<br />

erforderlich, die in jedem Fall ein zeitgerechtes <strong>und</strong> übersichtliches<br />

Verfahren sicherstellen, einschließlich eines evtl. erforderlichen AssTAB.<br />

Da<strong>zu</strong> gehören Vereinbarungen im Rahmen des GPV-L (Leistungserbringerverb<strong>und</strong>)<br />

� <strong>zu</strong>r integrierten Hilfeplanung: (IBRP, koordinierende Be<strong>zu</strong>gsperson, Helferkonferenz,<br />

Hilfeplankonferenz, Sicherung der Qualitätsstandards)<br />

� <strong>zu</strong>r Beratung der Fallmanager: Angebot <strong>zu</strong>r Abklärung <strong>und</strong> psychosozialen<br />

Begleitung<br />

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