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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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M. Kurth, G. Lösekrug-Möller, J. Rohde, I. Seifert, P. Weiß, N. Pörksen<br />

Zuschüsse umgewandelt werden, dann wird das Instrument nie abheben.<br />

Herr Radloff aus Bielefeld hat das ja schon bezweifelt <strong>und</strong> bei ihm haben<br />

wir es mit einem besonders wohlmeinenden <strong>und</strong> aktiven Vertreter <strong>zu</strong> tun,<br />

der sicherlich entschlossen ist, da auch was <strong>zu</strong> nutzen. Wenn solche Leute<br />

schon sagen: Das legt meinen Eingliederungstitel ja auf Jahre fest, das ist<br />

ein Problem, das fehlt mir an anderer Stelle. Was sagen dann erst solche<br />

Geschäftsführer von ARGEN, die von vorneherein nicht besonders viel von<br />

diesem Instrument des Nachteilsausgleichs <strong>und</strong> des dauerhaften Zuschusses<br />

halten? Die werden das erst gar nicht in Gang setzen <strong>und</strong> die werden das<br />

erst gar nicht machen. Das heißt, da muss man von gesetzgeberischer Seite<br />

wahrscheinlich stärker reingehen <strong>und</strong> einen echten Neuanfang machen. Frau<br />

Lösekrug-Möller, Sie haben gesagt: zwei Jahre, das ist ja schon ganz schön,<br />

weil es ziemlich langfristig ist. Wir hatten in den 90er-Jahren, als es um die<br />

Strukturbrüche im Osten ging, gar kein Problem damit, Leute fünf Jahre<br />

in sogenannten SAM – Struktur-Anpassungs-Maßnahmen – <strong>zu</strong> halten. Ob<br />

das in dem Falle immer so sinnvoll war, das sei mal dahingestellt. Aber bei<br />

dieser ganz bestimmten Personengruppe, wo absehbar ist, da ist dauerhaft<br />

der Nachteilsausgleich erforderlich, da sollte man auch dann sein Herz über<br />

die Hürde werfen <strong>und</strong> das dann auch so machen. Und wenn wir bei dem<br />

§ 16 a SGB II sehen, dass es nicht so umgesetzt wird, dann müssen wir klarere<br />

gesetzliche Regelungen an der Stelle haben.<br />

Pörksen: Wir haben eine erste R<strong>und</strong>e gehabt <strong>und</strong> es gibt hier schon<br />

Wortmeldungen. Ich schlage vor, dass wir <strong>zu</strong>nächst in einer weiteren Gesprächsr<strong>und</strong>e<br />

bei der Umset<strong>zu</strong>ng von § 16 a SGB II bleiben <strong>und</strong> das Thema<br />

Persönliches Budget, Steuerung <strong>und</strong> Servicestellen usw. nachher besprechen.<br />

Eine Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> dem: Gestern war hier Frau Kühnel, die in Sachsen-<br />

Anhalt <strong>und</strong> Thüringen Projektleiterin für die Bürgerarbeit ist. Die hat sehr<br />

deutlich gemacht, dass dann, wenn nicht nur ausgewählten Personenkreisen,<br />

sondern allen ein Angebot gemacht wird, dass dann erstens am Ende das<br />

Ganze nicht teurer oder max. 5 % teurer wird, dass aber die Aufbruchstimmung<br />

in den Ortschaften, in denen eine hohe <strong>Arbeit</strong>slosigkeit herrscht, so<br />

groß ist, dass man sich fragt, warum das Förderinstrument § 16 a/Jobperspektive<br />

bei 100 000 Schluss macht. Das wären für Ostpommern 10 % der<br />

Langzeitarbeitslosen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen, für Bielefeld<br />

20 %. Warum geht man nicht gleich noch mehr in die Vollen, wenn man<br />

feststellt, es wird am Ende gar nicht so viel teurer? Oder haben Sie Angst<br />

vor denjenigen, die das System missbrauchen? Bitte nehmen Sie auch <strong>zu</strong><br />

den anderen angesprochenen Fragen von § 16 a Stellung.<br />

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