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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Leistungserbringer<br />

Berufliche Rehabilitation<br />

Die berufliche Rehabilitation ist fraglos in hohem Maße institutionell geprägt.<br />

Das Netz an Rehabilitationseinrichtungen umfasst<br />

� 52 Berufsbildungswerke mit r<strong>und</strong> 15 000 Plätzen für Jugendliche, die<br />

wegen einer Behinderung der besonderen Leistungen dieses Einrichtungstyps<br />

bedürfen (besondere Ausbildungsdidaktik, Beratung <strong>und</strong><br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch sozialpädagogische, psychologische, teils auch<br />

medizinische <strong>und</strong> sonderpädagogische Fachkräfte) 1 ,<br />

� 28 Berufsförderungswerke mit r<strong>und</strong> 12 000 Plätzen für Erwachsene, die<br />

wegen einer Behinderung ihren Beruf nicht weiter ausüben können <strong>und</strong><br />

deshalb <strong>zu</strong> einer Qualifizierung oder einer Umschulung gezwungen sind,<br />

die ihnen wegen der notwendigen besonderen Leistungen (besondere<br />

Weiterbildungsdidaktik, Beratung <strong>und</strong> Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch medizinische,<br />

sozialpädagogische <strong>und</strong> psychologische Fachkräfte) nur in diesem<br />

Einrichtungstyp geboten werden kann (WITTWER & SEYD 2004),<br />

� 14 Berufliche Trainingszentren mit schät<strong>zu</strong>ngsweise r<strong>und</strong> 1200 Plätzen<br />

für Erwachsene, die wegen einer psychischen Erkrankung mit chronischem<br />

Verlauf aus dem <strong>Arbeit</strong>sleben herausgefallen sind <strong>und</strong> nunmehr<br />

über spezielle Trainingsmaßnahmen <strong>und</strong> therapeutische Beratung wieder<br />

in die Berufstätigkeit <strong>zu</strong>rückgeführt werden sollen (HALLWACHS 2002;<br />

HAERLIN 2005),<br />

� 18 Einrichtungen <strong>zu</strong>r medizinisch-beruflichen Rehabilitation, in denen<br />

in der Regel Unfallopfer nach ihrer ersten Akutversorgung <strong>und</strong> medizinischer<br />

Wiederherstellung <strong>und</strong> Stabilisierung auf ihre Rückkehr in das<br />

Berufsleben durch Einsatz eignungsdiagnostischer Maßnahmen <strong>und</strong><br />

spezieller <strong>Arbeit</strong>stranings vorbereitet werden,<br />

� ca. 45 RPK-Einrichtungen (»Rehabilitation psychisch Kranker«) mit ca.<br />

1000 Plätzen, in denen ein Übergang aus der psychiatrischen Einrichtung<br />

in die berufliche Rehabilitation oder auf einen »geschützten« <strong>Arbeit</strong>splatz<br />

in der Werkstatt für behinderte Menschen behutsam durch medizinische<br />

<strong>und</strong> arbeitstherapeutische Fachkräfte angebahnt wird (APK 2004),<br />

1 So fordert es der sogenannte Nikolauserlass vom 6.12.1995: Nur wer der Besonderheiten<br />

eines Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerks bedarf, hat einen Anspruch<br />

auf eine Maßnahme dort; deshalb müssen diese Einrichtungen ein behinderungsgerechtes<br />

Leistungsangebot vorhalten. Ihre Existenz wurde quasi abgesichert in § 35<br />

SGB IX (WITTWER 2003).<br />

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