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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Klaus Laupichler, Reinhard Peukert, Franz-Georg Simon, Ingmar Steinhart<br />

Persönliches Budget <strong>und</strong> Hilfeplanung<br />

Ein Blick auf die aktuellen Verfahren der Hilfebedarfsplanung (inkl. des<br />

IBRP) zeigt, dass auch dort das Persönliche Budget noch nicht angekommen<br />

<strong>zu</strong> sein scheint.<br />

Es ist allseits bekannt, dass das Persönliche Budget nicht für jeden Klienten<br />

die geeignete Finanzierungsart darstellt. Daraus ergibt sich:<br />

Es ist im Rahmen der Hilfebedarfsfestsstellung <strong>zu</strong> klären, ob die mit<br />

dem Psychiatrie-Erfahrenen im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarten Ziele<br />

eher mit einem Persönlichen Budget, oder mit der »klassischen« Sachleistung<br />

erreicht werden können. So wie »Besuch der Tagesstätte« oder »Wechsel ins<br />

Betreute Wohnen« keine Hilfeziele, sondern Orte der Hilfeleistung sind,<br />

kann auch »Finanzierung in Form des Persönlichen Budgets« kein Hilfeziel<br />

sein, sondern eine von mehreren Finanzierungsformen, die gewählt werden<br />

kann, um die vereinbarten Ziele <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Mit anderen Worten: Alle gegenwärtig in Deutschland verwendeten<br />

Hilfeplanverfahren müssen sofort eine <strong>zu</strong>sätzliche Spalte enthalten, auf der in<br />

Reflexion auf die Ziele, die Fähigkeiten <strong>und</strong> Ressourcen des Klienten sowie seine<br />

Beeinträchtigungen mit ihm vereinbart <strong>und</strong> vermerkt werden kann, ob die jeweilige<br />

Hilfe in Form des Persönlichen Budgets oder als Sachleistung erbracht werden<br />

solle. Werden Hilfeplangespräche so gestaltet <strong>und</strong> im Hilfeplan protokolliert,<br />

werden die Entscheidungen für oder gegen ein Persönliches Budget bei dem<br />

jeweiligen Klienten für alle Beteiligten nachvollziehbar. Und falls die noch<br />

anstehende Fachdiskussion für einige der Klienten die »Gewährung von<br />

Gutscheinen« als dritte Finanzierungsart ergeben sollte, wäre diese unproblematisch<br />

<strong>zu</strong> integrieren.<br />

Was unbedingt noch <strong>zu</strong> klären ist<br />

Aus Sicht von uns Angehörigen sind folgende Aspekte klärungsbedürftig:<br />

� Die Hilfebedarfsfeststellung sollte nach einem einheitlichen, integrierten<br />

Verfahren erfolgen, unabhängig davon, ob man in Berchtesgaden oder<br />

Mühlheim/Ruhr lebt.<br />

� Die Dokumentationspflichten bei der Mittelverwendung müssen einfach<br />

<strong>und</strong> arbeitsunaufwendig <strong>zu</strong> befolgen sein.<br />

� Werden von den Banken aufgr<strong>und</strong> des niedrigen Umsatzes auf dem<br />

Budgetkonto Kontogebühren verlangt, sind diese dem Budget <strong>zu</strong><strong>zu</strong>schlagen.<br />

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