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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB II<br />

In jedem Einzelfall ist auf eine sorgfältige Abgren<strong>zu</strong>ng des Job-Coachings<br />

von der psychosozialen Betreuung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB II <strong>zu</strong> achten.<br />

Sofern sowohl Job-Coaching als auch psychosoziale Betreuung erforderlich<br />

sind, soll beides aus einer Hand geleistet werden. ARGE SGB II Stadt Gera<br />

<strong>und</strong> die Stadt Gera sind in diesen Fällen anteilig an der Finanzierung <strong>zu</strong> beteiligen.<br />

In diesen wie in anderen Fällen von gekoppelten Hilfebedarfen kann<br />

ein Trägerübergreifendes Budget gemäß § 17 SGB IX gebildet werden.<br />

Zur Abgren<strong>zu</strong>ng von psychosozialer Betreuung <strong>und</strong> zielgruppenspezifischem<br />

Job-Coaching gilt gr<strong>und</strong>sätzlich, dass bei psychosozialer Betreuung<br />

die Bewältigung psychischer <strong>und</strong> sozialer Probleme, die der Aufnahme oder<br />

Beibehaltung von Erwerbstätigkeit entgegenstehen (indirekt arbeitsbezogene<br />

Probleme), im Vordergr<strong>und</strong> steht. Beim zielgruppenspezifischen Job-Coaching<br />

besitzt die Bewältigung direkt arbeitsbezogener Probleme oberste<br />

Priorität. Beide Leistungen beziehen sich auf Hilfebedarfe, die unterhalb<br />

eines Bedarfs an Hilfe <strong>zu</strong>r Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft liegen.<br />

Zielgruppenspezifisches Job-Coaching greift unterhalb des Bedarfs an Hilfe<br />

<strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben.<br />

Projektziel-Evaluation<br />

Maik Adler<br />

Bei Betrachtung der Projektziele des TAB-Projekts lässt sich <strong>zu</strong>sammenfassen,<br />

dass mit der Implementation des zielgruppenspezifischen Job-Coachings<br />

Teilziele erreicht <strong>und</strong> eine Einzelfalllösung gegeben werden konnten. Mit<br />

Einführung des zielgruppenspezifischen Job-Coachings wurde ein bisher<br />

nicht bestehendes, auf den Prinzipien personenzentrierter Hilfeleistung basierendes<br />

Instrument eingeführt. Es beruht auf einer verbindlichen Kooperation<br />

mit der ARGE SGB II Stadt Gera, die keinesfalls Erprobungscharakter<br />

unter Projektbedingungen besitzt, sondern selbst nach Projektende nahtlos<br />

weiter besteht.<br />

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