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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Warum brauchte man eine Neufassung?<br />

Etwa 15 Jahre nach Inkrafttreten der RPK-Empfehlungsvereinbarung haben<br />

die Vereinbarungspartner mit deren Überarbeitung begonnen. Dies war<br />

aus verschiedenen Gründen notwendig geworden. So hat das im Jahr 2001<br />

eingeführte Sozialgesetzbuch IX die Sonderregelungen der Träger<strong>zu</strong>ständigkeit<br />

der alten RPK-Empfehlungsvereinbarung – hier der § 14 SGB IX<br />

(Zuständigkeitsklärung) – überflüssig gemacht. Falls nicht ohnehin – z. B.<br />

in Niedersachsen – davon abgewichen wurde, ist die relativ hohe Einrichtungsgröße<br />

als Hinderungsgr<strong>und</strong> für die Errichtung weiterer RPK gesehen<br />

worden. Ebenfalls sollten neben den stationären auch ambulante Angebote<br />

ermöglicht werden. Die neue RPK-Empfehlungsvereinbarung orientiert sich<br />

an den Rahmenempfehlungen <strong>zu</strong>r ambulanten Rehabilitation der B<strong>und</strong>esarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation (BAR). Mit dieser neuen Empfehlungsvereinbarung<br />

sollte insbesondere eine Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> den »BAR-Rahmenempfehlungen<br />

<strong>zu</strong>r ambulanten psychischen <strong>und</strong> psychosomatischen<br />

Rehabilitation« erfolgen. Ferner bestand die Notwendigkeit die Terminologie<br />

an das SGB IX (Stichwort: Teilhabe) <strong>und</strong> die ICF (International Classification<br />

of Functioning) an<strong>zu</strong>passen.<br />

RPK-Empfehlungsvereinbarung<br />

RPK-Empfehlungsvereinbarung: Ein Erfolgsmodell?<br />

Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke <strong>und</strong> behinderte Menschen<br />

(RPK) sind nach der Empfehlungsvereinbarung »... wohnortnahe Einrichtungen<br />

mit einem spezifischen therapeutischen Milieu, die Leistungen <strong>zu</strong>r<br />

medizinischen Rehabilitation <strong>und</strong> <strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben im Rahmen<br />

einer integrierten Komplexleistung durch ein multiprofessionelles Rehabilitationsteam<br />

unter ärztlicher Leitung <strong>und</strong> Verantwortung vorhalten«. Die<br />

dort trägerübergreifend ausgerichtete Rehabilitation integriert Leistungen der<br />

medizinischen Rehabilitation mit Leistungen <strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben,<br />

erfolgt ambulant oder stationär, bezieht das berufliche sowie persönliche<br />

Lebensfeld handlungsorientiert ein <strong>und</strong> arbeitet vernetzt mit dem Facharzt/<br />

Hausarzt des Rehabilitanden, Therapeuten, wichtigen Helfergruppen im<br />

Betrieb sowie Diensten <strong>zu</strong>r Bewältigung psychosozialer Problemlagen.<br />

RPK-Leistungen sind vor allem für Menschen mit schweren psychischen<br />

Erkrankungen mit ausgeprägten Schädigungen <strong>und</strong> daraus resultierenden<br />

Beeinträchtigungen von Aktivitäten <strong>und</strong> Teilhabe vorgesehen. Im Gegensatz<br />

hier<strong>zu</strong> ist die vorwiegend psychotherapeutisch orientierte Rehabilitation <strong>zu</strong><br />

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