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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Heinrich Tiemann<br />

2. die personenzentrierte Zusammenarbeit der Leistungsträger sowie<br />

3. die Übernahme gemeinsamer Verantwortung <strong>und</strong> regionaler Versorgungsverpflichtung.<br />

Die Bilanz dieser <strong>Arbeit</strong>, nur so viel möchte ich hier vorweg sagen, kann<br />

sich sehen lassen. Manches von dem, was erdacht <strong>und</strong> erprobt wurde, muss<br />

auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben werden, zwischen denen Wechselwirkungen<br />

bestehen:<br />

Auf der <strong>Arbeit</strong>sebene: Es müssen personen- statt einrichtungszentrierte<br />

Konzepte <strong>und</strong> <strong>Arbeit</strong>sformen entwickelt werden sowie ein Gesamtplan sowohl<br />

personenbezogen als auch einrichtungsübergreifend.<br />

Auf der Einrichtungsebene: Es geht um die Umorganisation der vorhandenen<br />

Einrichtungen, sodass sie im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen<br />

Verb<strong>und</strong>es flexible <strong>und</strong> abgestimmte <strong>Hilfen</strong> <strong>zu</strong>r Teilhabe an <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Beschäftigung</strong> leisten.<br />

Auf der Steuerungsebene: Hier sind <strong>zu</strong>nehmend aufeinander bezogene<br />

Informations-, Abstimmungs- <strong>und</strong> Entscheidungsprozesse mit dem Ziel der<br />

Schwerpunktverlagerung von Hilfeleistungen in spezialisierten Einrichtungen<br />

<strong>zu</strong> <strong>Hilfen</strong> im allgemeinen <strong>Arbeit</strong>sleben <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

Im Sozialrecht <strong>und</strong> bei der Finanzierung: Komplexe Leistungen sind eine<br />

entscheidende Vorausset<strong>zu</strong>ng dafür, dass auch schwer <strong>und</strong> chronisch psychisch<br />

kranke Personen auf Dauer <strong>zu</strong>r Teilhabe an <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong><br />

befähigt werden. Bestehende sozialrechtliche Ansprüche <strong>und</strong> Fördermöglichkeiten<br />

müssen personenbezogen gebündelt <strong>und</strong> wesentlich flexibilisiert<br />

werden.<br />

Leitgedanke ist dabei die Orientierung am konkreten individuellen Bedarf<br />

der psychisch erkrankten bzw. seelisch behinderten Person <strong>und</strong> die<br />

Realisierung personenzentrierter <strong>Hilfen</strong>, anstelle der bisher vorherrschenden<br />

institutionszentrierten <strong>und</strong> angebotsgesteuerten Organisation von <strong>Hilfen</strong>.<br />

Dabei kommt dem Gr<strong>und</strong>satz der wohnortnahen, vorrangig ambulant <strong>zu</strong><br />

erbringenden, bedarfsgerechten Hilfe <strong>und</strong> der hier<strong>zu</strong> erforderlichen Übernahme<br />

von Versorgungsverpflichtung durch die Träger der Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Dienste <strong>und</strong> der neuen Leistungsform »Persönliches Budget« besondere<br />

Bedeutung <strong>zu</strong>. Die APK plant deshalb ein neues Projekt, bei dem es vor<br />

allem um die Realisierung folgender Ziele geht:<br />

� Die Ziele des Projekts ›Teilhabe an <strong>Arbeit</strong> <strong>und</strong> <strong>Beschäftigung</strong> für psychisch<br />

Kranke‹ sollen in weiteren Projektregionen umgesetzt werden,<br />

um die Vorbildwirkung <strong>zu</strong> erhöhen.<br />

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