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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Was bietet das SGB IX an psychosozialer Unterstüt<strong>zu</strong>ng?<br />

Zielgruppen der besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung<br />

nicht oder nur unvollständig erreicht werden. Dies gilt nicht nur für Menschen<br />

mit psychischen Erkrankungen, sondern auch für andere Gruppen, deren<br />

Begleitung <strong>und</strong> Vermittlung mit besonderem Aufwand verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Weil die Mittel der Ausgleichsabgabe <strong>zu</strong>r Finanzierung der IFD nicht<br />

mehr ausreichen (hin<strong>zu</strong> kommen ebenfalls große Engpässe bei dem Integrationsfirmen,<br />

s. u.), sollten <strong>zu</strong>sätzliche Mittel aus dem B<strong>und</strong>eshaushalt<br />

die Finanzierung ergänzen. Dabei könnte gleich auch ein niederschwelliger<br />

Zugang für Menschen mit psychischer Behinderung ermöglicht werden in<br />

den Fällen, wo keine anerkannte Schwerbehinderung <strong>und</strong> kein anerkannter<br />

Reha-Bedarf vorliegt.<br />

Außerdem sollte im SGB IX klargestellt werden, dass die B<strong>und</strong>esagentur<br />

für <strong>Arbeit</strong> die IFD <strong>und</strong> im Bereich Vermittlung entsprechend dem notwendigen<br />

Aufwand für Menschen mit Behinderung finanzieren muss.<br />

Personelle Unterstüt<strong>zu</strong>ng in Integrationsfirmen<br />

Neben Investitions<strong>zu</strong>schüssen <strong>und</strong> Steuererleichterungen bekommen Integrationsprojekte<br />

gem. § 134 SGB IX <strong>und</strong> entsprechenden Landes-Richtlinien<br />

Zuschüsse für »Minderleistung« <strong>und</strong> »personelle Unterstüt<strong>zu</strong>ng« der<br />

»besonders betroffenen« Mitarbeiter mit Schwerbehinderung. Dies umfasst<br />

insgesamt etwa 30 % der Lohnkosten.<br />

Zwar ist in diese persönliche Begleitung an die Institution Integrationsfirma<br />

geb<strong>und</strong>en, stellt aber ein kontinuierlich <strong>und</strong> langjährig für die Betroffenen<br />

verfügbares Angebot dar. Manche Integrationsämter lehnen die Beteiligung<br />

externer Dienste an diesem Angebot ab (z. B. Rheinland). Andere Integrationsämter<br />

legen Wert darauf, dass bei der personellen Unterstüt<strong>zu</strong>ng IFD<br />

beteiligt werden (z. B. Baden-Württemberg).<br />

Im Jahr 2005 wurden in den Integrationsfirmen insgesamt 4550 Beschäftigte<br />

gefördert. Davon waren 1947 Menschen mit psychischer Behinderung<br />

(43 %). Aufgr<strong>und</strong> der <strong>zu</strong>rückgehenden Förderung aus der Ausgleichsabgabe<br />

haben auch die Integrationsfirmen, ähnlich wie die IFD, weniger Spielräume<br />

für die Begleitung von besonders »schwierigen« Menschen. Die Integrationsämter<br />

haben die Finanzierung <strong>zu</strong>m Teil drastisch gesenkt. Eine der Folgen<br />

davon ist, dass der Anteil von Mitarbeitern mit psychischer Behinderung in<br />

den Integrationsfirmen beständig sinkt.<br />

In Rheinland-Pfalz wurde in den letzten Jahren das »Budget für <strong>Arbeit</strong>«<br />

als Sonderleistung entwickelt. Für Menschen, die ansonsten einen Platz in<br />

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