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Personenzentrierte Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

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Niels Pörksen, Ulrich Krüger<br />

Besonderheiten nehmen. Diesen Prozess <strong>zu</strong> fördern war auch ein wichtiger<br />

Bestandteil des Projekts.<br />

Zur passgenauen <strong>Arbeit</strong> im allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt gehören auch<br />

Förderinstrumente, die langfristige Leistungsminderungen ausgleichen. Die<br />

bisher üblichen befristeten Lohnkosten<strong>zu</strong>schüsse reichen nicht immer aus.<br />

Sie gehen davon aus, dass nach entsprechender Einarbeitung volle Leistungsfähigkeit<br />

erreicht werden kann. Das ist nicht immer der Fall. Ohne die<br />

Möglichkeit langfristiger, gegebenenfalls unbefristeter Förderung bedeutet<br />

die Einstellung eines psychisch kranken Menschen aus Sicht des <strong>Arbeit</strong>gebers<br />

ein Risiko. Für schwerbehinderte Menschen gibt es den Minderleistungsausgleich<br />

als gr<strong>und</strong>sätzlich nicht befristete Leistung der Integrationsämter.<br />

Für nicht schwerbehinderte, aber gleichwohl stark in der Leistungsfähigkeit<br />

geminderte Personen hat der § 16 a SGB II die Möglichkeit einer langfristigen<br />

Förderung bis <strong>zu</strong> 75 % der Lohnkosten ermöglicht. Diese Instrumente<br />

werden noch viel <strong>zu</strong> wenig genutzt.<br />

Neu:<br />

� § 16 a SGB II<br />

– Möglichkeit unbefristeter Förderung (bis 75 %) von <strong>Arbeit</strong> im allgemeinen<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

– Zusätzliche Einstiegshilfen<br />

– Zusätzlich Qualifizierung (inklusive psychosozialer <strong>Hilfen</strong>)<br />

Geplant:<br />

� In § 33 SGB IX: »unterstütze <strong>Beschäftigung</strong>«<br />

<strong>Personenzentrierte</strong> Hilfe <strong>zu</strong>r Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />

� Der psychisch beeinträchtigte Mensch arbeitet entsprechend seinen<br />

aktuellen Fähigkeiten im Betrieb oder an einer sonstigen <strong>Arbeit</strong>sstelle.<br />

� Er erhält dort die erforderlichen arbeitsbezogenen psychiatrischen <strong>Hilfen</strong>.<br />

� Er erhält dort die wegen seiner psychischen Beeinträchtigung erforderlichen<br />

berufsbezogenen <strong>Hilfen</strong>.<br />

� Bei wechselndem Hilfebedarf (auch Wechsel des Leistungsträgers) kann<br />

er an diesem <strong>Arbeit</strong>splatz bleiben <strong>und</strong> behält seine vertraute koordinierende<br />

Betreuungsperson.<br />

Das alles führt <strong>zu</strong> einem Gesamtkonzept personenzentrierter <strong>Hilfen</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Teilhabe am <strong>Arbeit</strong>sleben. Damit ist gemeint: Der psychisch kranke Mensch<br />

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